Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor dem Kostenrisiko
Erich Aiwanger
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt oft ein kostenaufwendiges Gerichtsverfahren. Manchmal ist es unvermeidlich, einen Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. Dabei sind zwei Dinge nur selten zu umgehen, die hohen Kosten des Gerichtsverfahrens und die oft recht lange Dauer der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Mit einer guten und passenden Rechtsschutzversicherung lassen sich zumindest die Kosten reduzieren. Hinzu kommt, dass sich ein kompetenter Rechtsanwalt mit dem zu verhandelnden Sachverhalt auseinandersetzt und damit die Erfolgsaussichten deutlich steigen werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung wird der Streitfall ohne finanzielles Risiko ausgetragen. Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich einer evtl. Selbstbeteiligung. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob ein Gerichtsverfahren als Kläger oder als Beklagter geführt wird.
Die Versicherungsleistung wird unabhängig vom Ausgang des Prozesses erbracht. Auch bei einem Vergleich, wenn zum Beispiel die Kosten des Gerichtsverfahrens von beiden beteiligten Parteien anteilig zu tragen sind, springt die Rechtsschutzversicherung ein. Sollen die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden, gibt es allerdings für den Versicherungsnehmer einige Regeln zu beachten. Vor Einreichung einer eigenen Klage sollte unbedingt der Versicherer zu Rate gezogen werden. In der Regel wird sich nämlich der Versicherer das Recht vorbehalten, die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Denn Kosten für eine aussichtslose Klage werden aus der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet.
Ausgeschlossen werden in vielen Tarifen der Rechtsschutzversicherung Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Aktien oder Auseinandersetzungen vor Verwaltungsgerichten. Hier heißt es, genau den Vertragstext der Versicherungspolice zu lesen. So hilfreich oft eine Rechtsschutzversicherung ist, bei vorsätzlich herbeigeführten oder rechtswidrigen Streitigkeiten wird keine Versicherungsgesellschaft zahlen.