Eine Reiserücktrittsversicherung mindert den finanziellen Schaden
Erich Aiwanger
Sie haben seit längerer Zeit den Urlaub geplant, er rückt heran und plötzlich wird jemand unmittelbar vorher krank. Gleich ob einer der Erwachsenen oder ein Kind erkrankt, der Urlaubsantritt ist gefährdet oder die geplante Reise muss abgesagt werden. Mehr als ärgerlich!
Zu den entgangenen Urlaubsfreuden kommen nun schnell noch ganz erhebliche materielle Verluste hinzu. Bei Pauschalreisen ist es üblich, dass die Reiseveranstalter bei kurzfristigen Absagen 80% der Reisekosten als Stornierungsgebühren verlangen. Um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, ist es zumindest bei längeren und damit meist teuren Urlaubsreisen zu empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Experten raten, diese Versicherung gleich am Tag der Buchung mit abzuschließen. Da die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung gleich bleiben, ist man so vom ersten Tag an vor finanziellem Schaden weitestgehend abgesichert. Tritt eine Erkrankung vor der Reise ein, muss der Versicherte natürlich zum Arzt gehen und sich darüber beraten lassen, ob bei der vorliegenden Erkrankung eine Reise möglich ist bzw. andernfalls bestätigen lassen, wie lange die Krankheit voraussichtlich andauern wird. Zu prüfen ist auch, ob die Reise zu einem absehbaren späteren Zeitpunkt angetreten werden kann oder ob dies nicht in Frage kommt. Auf jeden Fall muss sich der Versicherte die Krankheit vom Arzt für die Versicherung bescheinigen lassen. Falls man sich nicht sicher ist, ob man eine geplante Reise antreten kann, bieten einige Versicherungen einen medizinischen Beratungsservice an.
Ist die Reise wegen der zu erwartenden Strapazen nicht möglich, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornierungskosten. Möglich ist auch die Übernahme von Mehrkosten bei Umbuchungen, falls der Urlaub doch noch zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann.