Experten empfehlen private Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Erich Aiwanger
Viele Ehrenamtliche engagieren sich derzeit in der Flüchtlingshilfe. Experten empfehlen gerade ihnen eine private Unfallversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz.
Mit der Flüchtlingswelle rollt eine Welle der Hilfsbereitschaft über unser Land. Zahlreiche Menschen helfen ehrenamtlich, um den Flüchtlingen den Start in ein neues Leben zu ermöglichen. Gedanken darüber, was bei einem Unfall während der Ausübung eines solches Ehrenamtes ist, machen sich allerdings die Wenigsten. Das kann unangenehme Folgen haben, denn der Versicherungsschutz ist nicht eindeutig geregelt. Wer ehrenamtlich unterstützten möchte, sollte sich daher vorab informieren, wie es in seinem speziellen Fall aussieht.
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Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht immer
Ein Großteil von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist über die gesetzliche Unfallversicherung oder über spezielle Versicherungsverträge abgedeckt, die Vereine, Kirchen und ähnliche Organisationen oder die Bundesländer abgeschlossen haben. Eine Anmeldung zu Beginn des Ehrenamtes ist nicht notwendig. Die Versicherung tritt automatisch in Kraft. Jedoch wird als Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit die schriftliche Erfassung beim Organisator angeraten. Anders verhält es sich bei einem Engagement über eine Bürgerinitiative oder eine Stiftung. Hier greift der automatische Eintritt in die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Zu beachten sind diesbezüglich die jeweiligen Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Versicherungsschutz vor Aufnahme des Ehrenamtes prüfen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, den Versicherungsschutz vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu prüfen. Der richtige Ansprechpartner hierfür ist der Träger des Hilfsangebots. Er sollte über den Unfallversicherungsschutz Auskunft erteilen können. Sind die gegebenen Informationen unzureichend oder gar fehlend, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll. Besteht eine solche bereits, wird sie ebenfalls über die geplante Arbeit im Ehrenamt unterrichtet. Dabei können zugleich die dafür geltenden Versicherungsbedingungen abgeklärt werden.
Gesetzgeber hat den Begriff Ehrenamt genau definiert
Der Gesetzgeber hat den Begriff Ehrenamt genau definiert. Demnach handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, wenn diese unentgeltlich, freiwillig, organisiert und zugunsten von Dritten ausgeübt wird. Für die gesetzliche Unfallversicherung ist zudem die Kontinuität ausschlaggebend. Es genügt nicht, sich auf dem Weg zur Arbeit zu entscheiden, einen Abstecher in eine Flüchtlingsunterkunft zu machen und dort bei der Zubereitung des Frühstücks zu helfen. Findet diese Hilfe allerdings regelmäßig statt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung im Unglücksfall. Aber aufgepasst: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert beim Ehrenamt zwar auch den Hin- und Rückweg zum Arbeitsort ab, aber keine Abweichungen von der Route oder anderweitige Aktivitäten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Ehrenamtsaufgaben stehen. Eine private Unfallversicherung stellt also in jedem Falle eine wertvolle Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes dar.