Fahrrad gestohlen. Hilft die Hausratversicherung?
Erich Aiwanger
Deckt die Hausratversicherung den Verlust des Fahrrads ab oder muss man eine Zusatzversicherung abschließen? Diese Frage stellen sich viele, nicht nur, aber spätestens dann, wenn der Neukauf eines Rades geplant ist.
Vielen ist es schon passiert: Obwohl das Fahrrad abgeschlossen wurde, ist es nach der Rückkehr zum Abstellort nicht mehr da. Gestohlen gemeldet werden täglich in Deutschland fast eintausend Fahrräder. Auch ein teures Schloss hält professionelle Diebe nicht davon ab, ein wertvolles Zweirad „mitgehen“ zu lassen.
Was ist in einem solchen Fall zu tun? Zunächst sollte der Diebstahl natürlich der Polizei gemeldet werden. Damit die Suche auch von Erfolg gekrönt werden kann, sind unbedingt einige wichtige Daten des Fahrrads zu erfassen. Neben den Angaben zum Hersteller und dem Modellnamen sollte sich der Besitzer unbedingt die Rahmennummer notieren, die jedes Zweirad besitzt. Nützlich ist ebenfalls ein Foto, welches sich der Besitzer gleich nach dem Kauf anfertigen sollte. Die vorgenannten Daten und das Foto sind nicht nur als Angaben bei der Polizei zu machen, sie sind ebenso wichtig für die Hausratversicherung.
Gerade bei teuren Modellen bieten Verkäufer gern eine extra Zusatzversicherung für den „Drahtesel“ an. Bevor der Käufer diese abschließt, sollte er sich aber den Vertrag seiner Hausratversicherung genau anschauen, sofern er eine solche abgeschlossen hat. Noch besser ist es, gleich beim Abschluss der Hausratversicherung darauf zu achten, dass ein Fahrrad mit versichert wird. Wichtig ist dann natürlich, dass der mit der Versicherung vereinbarte Wert der Entschädigung auch dem tatsächlichen Wert des Fahrrads entspricht und dass der Versicherungsschutz in der Police nicht zeitlich beschränkt wird (Nachtzeitklausel).