Fahrraddiebstahl belastet Hausratversicherung am meisten

Fahrraddiebstahl belastet Hausratversicherung am meisten

Die Schäden durch Fahrraddiebstahl sind bei der Hausratversicherung weiterhin sehr hoch. Das zeigen die Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unlängst herausgegeben hat.

Pünktlich zur Fahrrad-Hochsaison hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Zahl der im Jahr 2015 bei den Anbietern einer Hausratversicherung als gestohlen gemeldete Fahrräder herausgegeben. Mit 200.000 bleibt diese weiterhin hoch.

Zwar handelt es sich dabei um eine erste Rechnung des GDV, aber es ist bereits jetzt davon auszugehen, dass das Endergebnis wohl kaum niedriger ausfallen wird. Vielmehr könnte es sogar noch zu einem Anstieg kommen, denn in der von der Polizei geführten Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr um die 335.000 Fahrraddiebstähle registriert. Die Diebstahlquote sank um 1,3 Prozent im Vergleich zu 2014, jedoch ist sie immer noch wesentlich höher als vor fünf Jahren.

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Im Norden Deutschlands ist Fahrraddiebstahl bei der Hausratversicherung an der Tagesordnung

Auffällig ist, dass besonders im Norden Deutschlands Fahrräder die Aufmerksamkeit von Langfingern erregen. Bremen ist mit über 1.000 gestohlenen Rädern pro 100.000 Einwohnern Spitzenreiter. Es folgen Hamburg und Berlin. Etwa 100 Millionen Euro haben die Versicherungsgesellschaften an ihre Kunden ausgezahlt. Das macht durchschnittlich 520 Euro pro Fahrrad.

Allerdings zahlt die Hausratversicherung nicht ohne Ausnahme. Versichert sind Räder zumeist nur in abgeschlossenen Räumen (Keller oder Wohnräume), der größte Teil wird aber auf der Straße gestohlen. Wer sein Rad ebenfalls dort versichert wissen möchte, dem rät der GDV, den Fahrraddiebstahl in die Hausratversicherung aufzunehmen und das Fahrrad stets ausreichend zu sichern.

Die Höhe der Leistungen für Fahrraddiebstahl kann der Kunde selbst bestimmen. Manche Hausratversicherungen haben bereits eine Summe beitragsfrei, bei anderen muss diese extra eingeschlossen werden. Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Fahrräder ausreichend hoch mitversichert werden, um im Schadensfall nicht auf einen Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Gerade bei den aktuell sehr beliebten E-Bikes und Pedelecs können diese gleich mehrere tausend Euro ausmachen.

Fahrrad abschließen ist Pflicht!

Soll die Hausratversicherung für den Diebstahl des Drahtesels aufkommen, muss dieser zumindest mit einem Fahrradschloss gesichert gewesen sein. Leider sind hier viele Fahrradbesitzer zu nachlässig, meint der GDV. Es gibt immer noch zahlreiche Menschen, die ihr Rad einfach so abstellen, weil sie nur mal schnell einen Weg erledigen wollen. Schon für manchen kam dann bei der Rückkehr das böse Erwachen: Das Fahrrad war weg und die Hausratversicherung verweigerte die Zahlung dafür. Eine doppelte Strafe für den Bestohlenen!

Je teurer das Rad, umso mehr sollte in ein ordentliches Fahrradschloss investiert werden, empfiehlt der GDV. Fünf bis zehn Prozent des Radneupreises gelten als Faustregel. Kann man als Geschädigter nachweisen, dass man sein Rad ordnungsgemäß mit einem stabilen Fahrradschloss gesichert hatte, dürfte es mit der Hausratversicherung keine Probleme geben.

Die Bedeutung der Nachtzeitklausel bei Fahrraddiebstahl

In den Vertragsbedingungen oder Leistungsdetails der Hausratversicherung taucht im Zusammenhang mit dem Fahrraddiebstahl oft auch die Nachtzeitklausel auf. Was man hierunter genau versteht, finden Sie in unserem Lexikoneintrag: Nachtzeitklausel Hausratversicherung Fahrraddiebstahl

Hausratversicherungen welche auf diese Klausel verzichten, bieten in jedem Fall einen deutlichen Vorteil für den Kunden.

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