Firmen können eine Umweltschadensversicherung abschließen

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich Derzeit ist die Ölpest im Golf von Mexiko in aller Munde. Gigantische Schadensersatzforderungen werden wohl auf den amerikanischen Ölkonzern BP zukommen, der anscheinend die Verantwortung trägt.

Doch auch relativ kleine Störfälle belasten fast täglich unsere Umwelt. Da viele Bürger heute für den Umweltschutz sensibilisiert sind, sollte jeder Unternehmer prüfen, ob durch sein Gewerbe eine Schädigung der Natur auftreten kann. Dabei werden die meisten Firmen feststellen müssen, dass dies kaum auszuschließen ist. Die Gefahr geht im Prinzip schon von normalen Betrieben aus wie zum Beispiel durch ausgelaufene Farbreste bei einem Maler oder Batteriesäure oder Motoröl aus der Kfz-Werkstatt. In beiden Fällen kann es sehr schnell zur Vergiftung von Flüssen oder Trinkwasser kommen und Mensch oder Tier erheblichen Schaden nehmen.

Deckte bis 2007 noch eine betriebliche Umwelthaftpflichtversicherung diese Schäden ab, gilt das heute nicht mehr in gleicher Weise. Waren Betriebe früher nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn sie durch unachtsames Verhalten Eigentum oder Gesundheit anderer Menschen gefährdeten, wurde mit dem 2007 durch die EU in Kraft gesetzten neuen Umweltschadensgesetz die Verantwortung der Firmen erweitert. Nach diesem Gesetz haftet der Verursacher von Umweltschäden auch dann, wenn kein Mensch direkt betroffen ist, sondern nur der Natur selbst ein Schaden zugefügt wird. Damit greift die vor 2007 abgeschlossene Umwelthaftpflichtversicherung nicht mehr. Die Versicherungsgesellschaft Axa bietet aus diesem Grund eine neue Umweltschadensversicherung an, die für den an der Natur entstandenen Schaden aufkommt. Diese Versicherung, die als Ergänzung zur vorgenannten Umwelthaftpflichtversicherung zu sehen ist, umfasst als Deckung Schäden an Gewässern, Böden, geschützten Pflanzen und Tieren und deren Lebensräumen.

Andere Versicherungsunternehmen bieten bei Neuverträgen in der Betriebshaftpflichtversicherung seit kurzem auch entsprechende Lösungen an, diese Umweltschäden entsprechend abzudecken. Bereits bestehende Verträge sollte man daher möglichst bald überprüfen, um hohe Deckungslücken zu vermeiden.

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