Forderungen an die Unfallversicherung rechtzeitig geltend machen
Erich Aiwanger
Um die vereinbarten Leistungen aus seiner Unfallversicherung zu erhalten, muss der Geschädigte in schriftlicher Form innerhalb eines Jahres nachweisen, dass seine gesundheitliche Beeinträchtigung aus einem Unfall herrührt.
In einem beim Oberlandesgericht Frankfurt verhandelten Fall ging es um den Autounfall eines Ehepaares. Geklagt hatte ein Mann gegen die Versicherungsgesellschaft, bei der er eine private Unfallversicherung abgeschlossen hatte und die die Zahlung verweigerte.
Der Versicherte hatte 2007 im Ausland einen Unfall erlitten. Der Mann und seine Ehefrau wurden nach dem Verkehrsunfall zunächst im Ausland medizinisch behandelt. Nach der Rückkehr meldete der Versicherungsnehmer im November 2007 den Schaden bei seinem Unfallversicherer. Im Juli des Jahres 2008 beantragten die beiden Unfallbeteiligten dann Invaliditätsrente. Die Versicherungsgesellschaft wies den Vertragspartner schriftlich darauf hin, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und die Ansprüche durch ärztliche Bescheinigung innerhalb weiterer drei Monate geltend gemacht sein müssten.
Der behandelnde Arzt des Versicherten stellte in seinen Untersuchungen aber weder 2007 noch 2008 eine Invalidität fest. Auch im Januar 2009 konnte diese auf Nachfrage der Versicherung durch den Arzt nicht bestätigt werden. Erst im September 2009 stellte der Arzt die Invalidität fest und bescheinigte rückwirkend ab Mai 2008 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 80%. 2011 stellte eine Psychologin fest, dass bei den beiden Unfallgeschädigten bereits seit 2008, dem ersten Behandlungstermin, Depressionen und eine Geschäftsunfähigkeit vorgelegen hätten, die eine Erwerbsunfähigkeit von 80% zu Folge hatten. Der Versicherte wurde schließlich rückwirkend zum September 2007 in die Pflegestufe 1 eingestuft.
Das Landgericht Darmstadt folgte der Argumentation der Versicherungsgesellschaft, die auf eine zu späte ärztliche Attestierung verwies und den Zusammenhang zwischen Unfall und psychologischem Gutachten in Zweifel zog. Eine Berufung gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt zwar angenommen, die Klage letztendlich aber abgewiesen.