Gebäudeversicherung: nach Brand nicht zu lange mit Reparatur warten
Erich Aiwanger
Wer sich nach einem Hausbrand zu viel Zeit für den Wiederaufbau lässt, setzt die vollen Leistungen der Gebäudeversicherung aufs Spiel.
Was viele Hauseigentümer nicht wissen: Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Brand nur innerhalb einer gewissen Frist mit dem Neuwert auf. Wer zu viel Zeit verstreichen lässt, muss sich dann mit der Zahlung des Zeitwerts begnügen.
In den meisten Verträgen zur Gebäudeversicherung ist festgeschrieben, dass der Geschädigte nach einem Brand den Neupreis für seine Immobilie nur erhält, wenn er sie innerhalb von höchstens drei Jahren wieder aufbauen lässt.
Bei einem schweren Brandschaden kann dies für den Eigentümer durchaus ein Problem darstellen. Schafft er den Neuaufbau seines Hauses aber in der dafür vorgesehenen Zeit nicht, muss er sich mit dem Zeitwert seiner Immobilie begnügen. Vor allem bei alten Gebäuden kann der Zeitwert erheblich unter dem Neuwert des Gebäudes liegen. Zwar kann der Geschädigte bei der Versicherung eine Verlängerung der Aufbaufrist beantragen, ob diese aber gewährt wird, ist nicht immer mit Sicherheit zu sagen.
Es gibt zu diesem Thema noch mehr Streitpotenzial. Einige Versicherungen begnügen sich mit einem verbindlichen Bauauftrag, um den Beginn des Wiederaufbaus zu akzeptieren, bei anderen muss der Hausbesitzer dagegen eine amtlich bestätigte Baugenehmigung nachweisen.
Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn der Hausbesitzer nach einem schweren Brandschaden beispielsweise aus seinem ehemaligen Mehrfamilienhaus nun ein Einfamilienhaus bauen möchte. Beispielsweise zahlt hier manch Anbieter für den Wiederaufbau nur den Wert der kleineren Immobilie.