Gerichtsurteile zur Hausratversicherung
Erich Aiwanger
Eine Katzenklappe, die einem Einbrecher den Zugang zum Haus ermöglicht, kann den Versicherungsschutz der Hausratversicherung kosten.
Im konkret verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Dortmund konnte ein Dieb über die Katzenklappe die Verriegelung eines Fensters erreichen, dieses Öffnen und in die Wohnung gelangen. Die Richter entschieden auf grobe Fahrlässigkeit und sprachen die Hausratversicherung von der Schadenshaftung frei.
Beim Oberlandesgericht Karlsruhe wurde ein Fahrraddiebstahl verhandelt. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann sein Mountainbike aus Einzelteilen selbst zusammengebaut. Nach dem Diebstahl des Rades konnte der Bastler seiner Hausratversicherung keine Rechnungen der Einzelteile vorweisen. Er ließ sich deshalb vom Fahrradhändler, bei dem er die Teile gekauft hatte, im Nachhinein eine Rechnung über ein komplettes Fahrrad ausstellen. Das Gericht wertete diese Verfahrensweise als Betrugsversuch. Zwar könne die Höhe der Rechnung von 5.700 Euro durchaus stimmen, aber das Einreichen einer falschen Rechnung kann die Versicherung als arglistige Täuschung werten und die Zahlung verweigern.
Die Hausratversicherung zahlt nicht für einen Wasserschaden in der Zweitwohnung, wenn diese monatelang nicht mehr benutzt wurde. Nach dem Umzug eines Geschädigten in ein Wohnheim weigerte sich die Hausratversicherung einen Schaden in der bisherigen Wohnung zu übernehmen. Zwar hatte der Mieter seine ehemalige Wohnung noch nicht gekündigt, wohnte aber bereits seit 6 Monaten im Wohnheim und hatte damit seinen Lebensmittelpunkt verlegt, wie das Landgericht Köln entschied und damit die Verweigerung der Zahlung durch die Versicherung rechtskräftig bestätigte. Der Schaden war durch einen Wasserrohrbruch entstanden. Der Mieter hatte diesen erst nach geraumer Zeit bemerkt, da er sich kaum noch in der Wohnung aufhielt.