Gibt es eine freie Auswahl des Anwalts bei einer Rechtsschutzversicherung?
Erich Aiwanger
Grundsätzlich besteht durch den Versicherten eine freie Wahl des Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung. Die gängige Praxis sieht allerdings gelegentlich auch mal anders aus.
Bei einem Rechtsstreit bekommt der Versicherte meist von seiner Gesellschaft einen oder mehrere Anwälte genannt, die er aufsuchen, bzw. wählen solle. Man könnte dazu auch sagen: Er bekommt einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, den er beauftragen muss.
Mit einem richtungsweisenden Urteil stellte sich das Oberlandesgericht Bamberg gegen diese Praxis und gegen eine Entscheidung der Vorgängerinstanz. Vielmehr darf ein Anwalt sogar dann frei gewählt werden, wenn dieser eine höhere Selbstbeteiligung fordert als der von der Versicherung vorgeschlagene.
Doch dieser Aspekt ist nicht der einzige Fakt, den Versicherte beachten sollten. Der Rechtsschutzversicherung wird heute eine immer höhere Bedeutung beigemessen. Eine zunehmende Häufung von gerichtlichen Auseinandersetzungen belegt dies.
Neben Arbeitsgerichtsprozessen, werden häufig Nachbarschaftsstreitigkeiten und eheliche Auseinandersetzungen vor dem Richter ausgetragen. Aber immer öfter gibt es auch Klagen wegen einer Falschberatung durch die Bank. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. In vielen Verträgen wird durch Klauseln das Banken- und Kapitalrecht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sollte man sich zunächst genau die Vertragsbedingungen durchlesen, sonst bleibt man schnell auf den gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens sitzen.
Beim Neuabschluss von Verträgen sollte man vorgenannte Dinge also genau im Auge behalten und einen Rechtsschutzversicherung Vergleich vornehmen. Auch viele im Internet verfügbare Erfahrungsberichte können helfen, den richtigen Anbieter für die eigene Rechtsschutzversicherung zu finden.