Gleitender Neuwertfaktor bei der Wohngebäudeversicherung beachten

Wohngebäudeversicherung Vergleich Neben der richtigen Auswahl der Versicherungsgesellschaft für die eigene Wohngebäudeversicherung spielt bei der Prämienkalkulation für die Police ein Faktor eine ganz entscheidende Rolle, der leider oft vernachlässigt wird: der gleitenden Neuwertfaktor.

Dieser wird im Sprachgebrauch oft als Anpassungsfaktor bezeichnet, was für den Laien wohl auch verständlicher ist. Was liegt nun dem gleitenden Neuwertfaktor zu Grunde.

Zunächst muss man davon ausgehen, dass ein Eigenheimbesitzer viele Jahre im selbst erbauten oder umgebauten Haus wohnt. Im Laufe der Jahre ändert sich jedoch der Preis der Immobilie, denn der Mark ist starken Schwankungen unterworfen. Gerade in jüngster Vergangenheit stiegen die Preise beim sogenannten „Betongeld“ rasant. Nach der Bankenkrise haben viele Verbraucher das Vertrauen in den Euro verloren und suchen nach Anlagemöglichkeiten für das Ersparte.

Mit der Wertsteigerung der Immobilie müssen aber auch zwangsläufig die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung angepasst werden. Sonst würde der Versicherte im Schadensfall „unterversichert“ dastehen. Damit dies gerade nicht passiert, wird ein Anpassungsfaktor berechnet. Dieser berücksichtigt die jährliche Wertsteigerung oder Wertminderung des versicherten Gebäudes. Der genannte Faktor wird jährlich einmalig im Januar vom Statistischen Bundesamt berechnet und veröffentlicht. Er berücksichtigt den Neubauwert und den Baupreisindex der Immobilien.

Wie drastisch sich die Preise in den letzten Jahren geändert haben und wie wichtig deshalb eine Anpassung der Wohngebäudeversicherung ist, sei an einem Beispiel kurz erklärt. Ein vor acht Jahren zum Preis von 200.000 Euro erbautes Eigenheim würde heute als Neubau etwa 300.000 Euro kosten. Wäre die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung nicht mit einem gleitenden Neuwertfaktor versehen, würde der Besitzer des Hauses im Falle eines Totalschadens die Hälfte des Geldes für die Neuerrichtung aus eigener Tasche bezahlen müssen.

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