Gut abgesichert zum 1. Schultag - Ratgeber für Eltern

Er steht kurz bevor, für Kinder aus Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen ist er gar schon wieder Geschichte: Der erste Schultag nach den großen Ferien. Besonders für rund 700.000 ABC-Schützen wird der erste Schultag etwas ganz besonderes sein, ein Ereignis, an das man sich noch lange zurück erinnern möchte.

Da sind alle voll beschäftigt mit wichtigen Vorbereitungen, sodass ein Punkt, der im Ernstfall von immenser Wichtigkeit sein kann, allzu oft in Vergessenheit gerät. Die Frage nach der richtigen Versicherung für die Jüngsten. Dieser Artikel soll Klarheit schaffen, damit Eltern und Kinder entspannt und sicher dem Abenteuer Schule begegnen können. Er befasst sich mit den Themen Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung sowie Private Unfallversicherung

Privathaftpflichtversicherung: Eltern haften für ihre Kinder

Wer kennt ihn nicht, diesen Satz, auf vielen "Betreten Verboten"-Schildern zu finden, und dennoch beschreibt er die versicherungstechnische Situation nur ungenügend. Denn für Kinder unter sieben Jahren (10 Jahre im Straßenverkehr) gilt, dass sie nicht deliktfähig sind, sie können also nicht für etwaige Schäden, die aus ihrem Handeln resultieren, belangt werden. Jedoch können sich in diesem Fall die Geschädigten auf die versäumte Aufsichtspflicht der Eltern berufen und somit Forderungen an sie stellen.

In diesem Fall besteht keine juristische Grundlage für einen Haftpflichtversicherungsanspruch. Deshalb lohnt sich hier eine Privathaftpflichtversicherung, welche nicht-deliktfähige Personen mit einschließt. Experten raten zu Deckungssummen von mindesten 5 Millionen Euro.

Hausratversicherung: Mit dem Fahrrad zur Schule

Viele Schüler machen sich mit dem Rad auf den Schulweg. Doch was, wenn es abhanden kommt? Eine herkömmliche Hausratversicherung greift hier meist nicht. Doch hierfür gibt es die Möglichkeit, Kinderfahrräder (genauso wie jene der Eltern) in die bestehende Versicherung aufzunehmen, für einen geringen Mehrpreis.

Dann zahlt die Hausratversicherung auch bei Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks, vorausgesetzt, das Fahrrad war angeschlossen. Von speziellen Fahrradversicherungen raten Fachleute ab, diese seien im Regelfall überteuert.

Private Unfallversicherung: Unfall mit Folgen und was nun?

Es ist wohl eine Schreckensvorstellung für alle Eltern: das Kind wird in einen Unfall verwickelt und trägt bleibende Schäden davon. Doch neben der traumatischen Belastung stellt diese Situation die Familie auch vor finanzielle Herausforderungen, z. B. für fällige Umbaumaßnahmen an Haus oder Auto.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt zwar für Unfälle in der Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg auf, jedoch ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit der Kinder, hier greift nur eine Private Unfallversicherung. Alternativ dazu gibt es Kinderinvaliditätsversicherungen, welche neben der Invalidität nach einem Unfall auch Folgeschäden von Krankheiten abdecken. Derartige Verträge sind aber deutlich teurer.

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