Häufige Versicherungsirrtümer – Kaskoschäden bei der Autoversicherung

Autoversicherung Vergleich Bei der Autoversicherung reguliert eine Kaskoversicherung im Allgemeinen Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen können. Hierbei lassen sich Kaskoversicherungen in Teil- und Vollkaskoversicherungen unterscheiden. Die Leistungskataloge der beiden Versicherungen decken sich in vielen Punkten. Generell ist der Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung jedoch größer als der einer Teilkaskoversicherung, weswegen sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für Neuwägen empfiehlt.

Generell haften Kaskoversicherungen nicht in allen Fällen von Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Neben grober Fahrlässigkeit und Vorsatz existieren noch einige weitere Ausschlussgründe für Kaskoversicherungen. Zwei typische Beispiele bei der Autoversicherung finden Sie im Folgenden.

Fall 1: Abgebrochener Spiegel
Viele Autofahrer werden das Ärgernis kennen: Man steigt ins eigene Auto und erkennt, dass der Außenspiegel fehlt. Der Diebstahl des Außenspiegels ist ein typischer Fall für eine Kaskoversicherung. Jedoch spielt es eine Rolle, auf welche Art und Weise der Außenspiegel entfernt wurde. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Täter den Außenspiegel für eigene Zwecke weiterverwenden kann, kommt die Teilkaskoversicherung für die Regulierung des Schadens auf. Ist der abgebrochene Außenspiegel jedoch Vandalismus zum Opfer gefallen, haftet nur eine Vollkaskoversicherung.

Fall 2: Marderbiss
Ebenso ein großes Ärgernis für Autofahrer stellen Marderbisse dar. Die nachtaktiven Gesellen sorgen für durchgebissene Kabel und Schläuche am Auto, die zum Teil erhebliche Schäden am Kfz verursachen können. Entsteht durch einen Marderbiss ein teurer Motorschaden, wird dieser nicht von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Eine Regulierung des Schadens findet nur für angebissene Kabel und deren Austausch statt, nicht jedoch für Folgeschäden, die sich aus Marderbissen ergeben können.

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