Häufige Versicherungsirrtümer – Kaskoschäden bei der Autoversicherung
Erich Aiwanger
Bei der Autoversicherung reguliert eine Kaskoversicherung
im Allgemeinen Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers
entstehen können. Hierbei lassen sich Kaskoversicherungen in Teil- und
Vollkaskoversicherungen unterscheiden. Die Leistungskataloge der beiden
Versicherungen decken sich in vielen Punkten. Generell ist der
Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung jedoch größer als der einer
Teilkaskoversicherung, weswegen sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für
Neuwägen empfiehlt.
Generell haften Kaskoversicherungen nicht in allen Fällen von Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Neben grober Fahrlässigkeit und Vorsatz existieren noch einige weitere Ausschlussgründe für Kaskoversicherungen. Zwei typische Beispiele bei der Autoversicherung finden Sie im Folgenden.
Fall 1: Abgebrochener Spiegel
Viele Autofahrer werden
das Ärgernis kennen: Man steigt ins eigene Auto und erkennt, dass der
Außenspiegel fehlt. Der Diebstahl des Außenspiegels ist ein typischer Fall für
eine Kaskoversicherung. Jedoch spielt es eine Rolle, auf welche Art und Weise
der Außenspiegel entfernt wurde. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der
Täter den Außenspiegel für eigene Zwecke weiterverwenden kann, kommt die
Teilkaskoversicherung für die Regulierung des Schadens auf. Ist der
abgebrochene Außenspiegel jedoch Vandalismus zum Opfer gefallen, haftet nur
eine Vollkaskoversicherung.
Fall 2: Marderbiss
Ebenso ein großes
Ärgernis für Autofahrer stellen Marderbisse dar. Die nachtaktiven Gesellen
sorgen für durchgebissene Kabel und Schläuche am Auto, die zum Teil erhebliche
Schäden am Kfz verursachen können. Entsteht durch einen
Marderbiss ein teurer Motorschaden, wird dieser nicht von der
Teilkaskoversicherung abgedeckt. Eine Regulierung des Schadens findet nur für
angebissene Kabel und deren Austausch statt, nicht jedoch für Folgeschäden, die
sich aus Marderbissen ergeben können.