Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein Muss für jeden Immobilienbesitzer
Erich Aiwanger
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein absolutes Muss für jeden Immobilienbesitzer.
Da jeder Hausbesitzer ein Leben lang und unbegrenzt für Schäden an Dritten in Zusammenhang mit seiner Immobilie haftet, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unbedingt in das Versicherungsportfolio eines Immobilienbesitzers aufzunehmen.
Schließlich kann es jeder Zeit durch einen locker gewordenen Dachziegel oder einen durch plötzlichen Schneefall nicht geräumten Gehweg zu einem Unfall mit einem verletzten Passanten kommen. Da Personenschäden oft mit hohen Schadenersatzforderungen verbunden sind, kann der verantwortliche Hauseigentümer schnell finanziell an seine Grenzen stoßen.
Mit dem Abschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden die dem Eigentümer obliegenden Verpflichtungen abgesichert, wie zum Beispiel bauliche Instandhaltungen, Reinigung und Beleuchtung, Räumen des Fußweges bei Schnee- und Eisglätte oder das Streuen im Winter bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen.
Wichtig für Vermieter ist auch der Schutz der im Auftrag handelnden Personen. Schließlich kann sich nicht immer jeder Eigentümer selbst um seinen Besitz kümmern. So können auch der Hausverwalter oder der Hausmeister mitversichert werden. Damit wird der Versicherungsschutz für Fälle gewährleistet, die der Hauseigentümer nicht selbst zu verantworten hätte.
Geschützt wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aber nicht nur das Haus sondern auch ein unbebautes Grundstück. Denn auch hier besteht die Verkehrssicherungspflicht durch den Besitzer. Schließlich muss er durch geeignete Maßnahme den Zutritt Unbefugter verwehren, was insbesondere auf spielende Kinder zutrifft.
Wie wichtig die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist, zeigen Beispiele der aktuellen Rechtsprechung. So haftete ein Grundstückseigentümer, nachdem sich eine Postbeamtin beim Austragen der Post schwer verletzt hatte, da sie auf einer zum Haus führenden Treppe ohne Geländer stürzte. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Eigentümers musste die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung (Schmerzensgeld und Dienstunfähigkeit der Postbotin) übernehmen, der der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war.
Sofern man ein Einfamilienhaus selbst bewohnt, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung meist in der Privatpflichtversicherung kostenfrei eingeschlossen. Ist man jedoch Vermieter einer Immobilie, wird eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.