Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haftet für umgestürzten Baum
Erich Aiwanger
Der Grundstücksbesitzer respektive seine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist verpflichtet, den Schaden zu übernehmen, den auf dem eigenen Besitz stehende und umstürzenden Bäume anrichten, wenn die fachliche Prüfung auf die Festigkeit der Bäume nicht regelmäßig veranlasst und belegt werden kann.
Das Landgericht Magdeburg entschied im April 2012 in einem vor Gericht verhandelten Fall in diesem Sinne.
Danach muss der Grundstücksbesitzer seine Bäume mindestens zweimal jährlich auf Standfestigkeit überprüfen lassen. Andernfalls muss die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dafür aufkommen, wenn ein umstürzender Baum einen Sachschaden auf fremden Grund und Boden anrichtet oder Personen zu Schaden kommen.
Konkret war im verhandelten Fall eine Pappel auf ein vor dem Grundstück parkendes Auto gefallen und hatte dieses schwer beschädigt. Den entstandenen Schaden von ca. sechstausend Euro machte der Fahrzeugbesitzer gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend. Der Beklagte verweigerte die Zahlung und führte vor Gericht an, dass er den Zustand seiner Bäume regelmäßig durch einen Bekannten prüfen lassen würde. Dieser hätte keinen Schaden an der Pappel feststellen können.
Die Richter folgten der Auffassung des Beklagten nicht. Ein Grundstückseigentümer habe die Pflicht, mindestens zweimal jährlich durch einen Fachmann in einer sogenannten Baumschau seine Bäume im belaubten und unbelaubten Zustand überprüfen zu lassen. Da der Grundstückseigentümer diese Maßnahme nicht nachweisen könne, müsse er für den entstandenen Schaden haften.
Im geschilderten Fall musste die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden am Auto aufkommen, eine grundsätzliche Haftung für herabfalle Äste von Bäumen kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Regelmäßig kommen ähnliche Fälle vor Gericht, die nicht immer zu Gunsten der Geschädigten ausgehen.