Hausbau oder Hauskauf: Wohngebäudeversicherung unbedingt notwendig

Wohngebäudeversicherung Vergleich Bereits bei der Planung und Finanzierung eines Hausbaus ist an die Wohngebäudeversicherung als unbedingt notwendiger Vertrag zu denken. Jeder Hausbesitzer sollte grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Diese wird in der Regel sogar zwingend bei der Finanzierung eines Eigenheimbaus durch die finanzierende Bank gefordert. Meist erwarten die Banken die Wohngebäudeversicherung als Sicherheit, die bei der Vergabe eines Kredits Berücksichtigung findet. In manchen Regionen Deutschlands wird diese Versicherung sogar zur Pflichtversicherung erhoben. Landläufig wird die Wohngebäudeversicherung auch Brandversicherung genannt, obwohl dies eigentlich nicht ganz korrekt ist. Sie schließt aber neben Schäden, die durch Feuer verursacht werden, auch Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden mit ein.

Beim Eigenheimbau wird die Wohngebäudeversicherung neu abgeschlossen, beim Kauf einer Immobilie zur privaten Eigennutzung sieht dies oft anders aus. Meist sind die Käufer mit Umzug, Renovierung und vielen anderen Dingen beschäftigt und denken nicht unbedingt an die Wohngebäudeversicherung. Das kann aber fatale Folgen haben. Beim Hauskauf übernehmen die Käufer automatisch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. Die Police sollte sich der neue Eigentümer aber genau anschauen. Zunächst gilt es natürlich festzustellen, ob nicht ein günstigeres Angebot einer anderen Gesellschaft in Anspruch genommen werden könnte. Viel wichtiger ist es jedoch, die Vertragsbedingungen zu prüfen unter denen der Versicherungsschutz greift.

In einem aktuellen Gerichtsfall wurde die Klage eines Hausbesitzers abgelehnt, der den Versicherungsvertrag des Vorbesitzers übernommen hatte und nach einem Wasserschaden Versicherungsleistungen verlangte. In dem vom Vorbesitzer abgeschlossenen Vertrag zur Wohngebäudeversicherung war vermerkt, dass der Hauseigentümer die Wasserrohre regelmäßig entleeren müsse, was dieser in Unkenntnis nicht tat. Für den Schaden durch geplatzte Wasserrohre muss er nun selbst aufkommen.

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