Hausratversicherung auch für Wohngemeinschaft möglich
Erich Aiwanger
Junge Leute und Studenten bilden oft eine Wohngemeinschaft, um Miete zu sparen, sollten aber die Hausratversicherung dabei nicht vergessen.
Die Aufteilung der Mietkosten ist für alle Beteiligten eine feine Sache. Aber wie verhält es sich eigentlich bei den Versicherungsbeiträgen in der gemeinsamen Wohnung? Lassen sich diese vielleicht auch bei der Hausratversicherung unter den Bewohnern aufteilen?
Leider meist nicht. Bei dieser Versicherung lässt sich im Regelfall nur der Hausrat einer Person oder einer Familie schützen. Das kann bei der WG durchaus zu Komplikationen führen. Denken wir nur an die gemeinsam genutzte Küche, bei der vielleicht Herd und Kühlschrank gemeinschaftlich genutzt werden und deshalb auch aus einer Gemeinschaftskasse bezahlt wurden. Beim Schadensfall in der Küche, würde nur derjenige von der Versicherung Hilfe erhalten, der über eine entsprechende Police verfügt. Anteilige Beträge anderer WG-Bewohner können nicht berücksichtigt werden.
Wie sollte im konkreten Fall aber nun vorgegangen werden?
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, den Hausrat einer WG sinnvoll und preiswert zu versichern.
Es gibt Anbieter, bei denen eine Person aus der WG die Hausratversicherung für den kompletten Hausrat aller Mitbewohner absichern kann. Dabei gilt es zu beachten, dass nur wenige Versicherungsgesellschaften Policen für solche Wohngemeinschaften anbieten. Unter diesen speziellen Bedingungen ist ein unabhängiger Hausratversicherung Vergleich und eine intensive Beratung durch entsprechende Spezialisten unumgänglich.
Diese Möglichkeit hat einen enormen Vorteil! Bei der Hausratversicherung gibt es im Regelfall Mindestbeiträge, welche meist zwischen 30-40 € jährlich liegen. Schließt jeder der Mitbewohner eine eigene Hausratversicherung ab, hat diese oft eine geringe Versicherungssumme und damit greift auch der vorher genannte Mindestbeitrag. Wenn 2-3 Personen in der WG leben kann dies dann zusammen schnell ca. 100 € und mehr im Jahr ausmachen.
Folgen Sie unserer Empfehlung, bei der eine Person den Vertrag für alle abschließt, sind Sie umfassend abgesichert und sparen dabei auch noch Versicherungsbeiträge.
Letztendlich kommt es auch auf den Wert der Einrichtung der Wohnung an, ob eine Hausratversicherung tatsächlich notwendig ist. In der vorübergehend genutzten „Studentenbude“ kann gegebenenfalls auch gänzlich auf eine Hausratversicherung verzichtet werden.