Hausratversicherung: Beratungspflicht des Versicherers bei Umzug
Erich Aiwanger
Die Beratungspflicht der Versicherungsgesellschaften endet bei einer Hausratversicherung nicht mit dem Vertragsabschluss.
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung gibt es jetzt eine andere Auffassung der zuständigen Gerichte. Auch nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages besteht nun auch bei bereits laufenden Verträgen eine Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers/ -maklers, wenn sich der Versicherungsinhalt ändert.
Eine solche Änderung des Vertragsinhalts einer Hausratversicherung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Versicherte umzieht und der Gesellschaft eine neue Adresse zur Kenntnis gibt. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, die Daten und den Umfang der bisherigen Hausratversicherung zu hinterfragen.
Da mit einem Umzug oft auch der Neukauf von Möbeln verbunden ist, muss der Versicherer davon ausgehen, dass sich der Wert des Hausrates geändert hat. Die Versicherungsgesellschaft ist also verpflichtet, den Versicherten darauf hinzuweisen, dass seine bisherige Police den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Am besten sollte der Versicherungsvermittler, bzw. -makler ein Beratungsgespräch anbieten.
Nach neuer Rechtsprechung sollte die Versicherung sogar schriftlich auf eine notwendige Anpassung der Versicherungsleistungen hinweisen. Bereits seit 2008 müssen alle Veränderungen im Versicherungsumfang einer Hausratversicherung bei Umzugsmeldungen durch den Versicherer hinterfragt werden. Übrigens gilt dies nicht nur bei einer Änderung der Wohnfläche. Es muss auch geprüft werden, ob bisher mitversicherte Risiken nach dem Umzug entfallen oder ob neue Risiken hinzukommen. Typische Beispiele sind dafür die Neuanschaffung eines Aquariums oder einer großen Glasvitrine in der Wertgegenstände präsentiert werden sollen. Die Versicherer sind dazu angehalten, das Beratungsgespräch, welches nach dem Umzug erfolgt, schriftlich zu dokumentieren.
Obwohl man durch einen Umzug im Regelfall kein Sonderkündigungsrecht hat (außer wenn sich dadurch die Beiträge, nicht aber die Leistungen erhöhen) sollte man dies zum Anlass nehmen, um seinen Vertrag über einen Hausratversicherung Vergleich prüfen, ob dieser noch den aktuellen Bedürfnissen entspricht.