Hausratversicherung: Besondere Bedingungen für Wertgegenstände

Hausratversicherung Vergleich Wer sein Gold im eigenen Haushalt verwahrt, muss dies in der Police zur Hausratversicherung entsprechend berücksichtigen lassen.

In Zeiten unsicherer Finanzverhältnisse und großer Börsenturbulenzen vertrauen viele Bürger der eigenen Währung nicht mehr in vollem Maße. In solchen ‚Krisenzeiten‘ setzt die Flucht in die vermeintlich sichere Anlage Gold ein. Zwar gibt es auch hier beträchtliche Kursschwankungen, aber die meisten Anleger gehen davon aus, dass diese eher berechenbar sind.

Nun steht es jedem frei, wie er seine finanzielle Absicherung betreibt, auch wie er sein Geld und seine Wertgegenstände aufbewahrt, nur sollte er einige Dinge beachten, wenn er dies zu Hause tut. Gerade die Aufbewahrung von Gold, Silber und anderen wertvollen Materialien in den eigenen vier Wänden will gut bedacht sein.

Zwar kann man hier die Aufbewahrungskosten für ein Wertschließfach sparen, aber was passiert bei einem Diebstahl oder anderweitigem Verlust? Prinzipiell kann die Hausratversicherung in solchen Fällen in Betracht gezogen werden. Allerdings sind solche Wertgegenstände nur bedingt innerhalb der genannten Versicherung geschützt. So erhält der Versicherte bei einem Diebstahl oft nur 20 Prozent der Versicherungssumme der Wertsachen, wobei der Höchstbetrag noch auf 20.000 Euro beschränkt ist in Abhängigkeit vom gewählten Tarif und der Versicherungsgesellschaft.

Für die Versicherung spielt im Schadensfall besonders der Aufbewahrungsort der Wertgegenstände eine wichtige Rolle. Um überhaupt Versicherungsleistungen zu erhalten, müssen die eingangs genannten Wertgegenstände in einem Safe aufbewahrt werden. An diesen werden aber auch noch hohe Anforderungen gestellt. So muss er mindesten 200 Kilogramm wiegen und in das Gebäude eingemauert sein. Bei dem Safe muss es sich zudem um ein zertifiziertes Produkt handeln. Um sicher zu gehen, sollte man sich daher umfassend informieren.

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