Hausratversicherung: Einbrecher haben aktuell Hochkonjunktur

Hausratversicherung: Einbrecher haben aktuell Hochkonjunktur

Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Einbrüche sprunghaft an. Deshalb ist jetzt eine Hausratversicherung wichtiger denn je.

Zuerst einmal gibt es eine gute Nachricht: Etwa 75 % der Deutschen verfügen über eine Hausratversicherung. Damit ist diese eine der begehrtesten Versicherungen hierzulande. Man scheint sich dementsprechend des Risikos für das eigene Hab und Gut durchaus bewusst zu sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das lobenswert, denn mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Einbrüche. Ein passender Moment also, um den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Am höchsten ist die Einbruchsquote übrigens in Nordrhein-Westfalen, während die Menschen in München vergleichsweise sicher leben. Zwar war insgesamt ein leichter Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen gegenüber dem Vorjahr zu bemerken, trotzdem kommen die Täter in fünf von sechs Fällen ungeschoren davon, weil sie nicht gefasst werden. Auch deshalb gibt die Polizei derzeit wieder vermehrt Tipps zum Thema Einbruchschutz. Ist es dennoch passiert, heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten.

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Richtiges Verhalten beim Einbruch schützt das eigene Leben und erhält den Versicherungsschutz

Sind die Einbrecher nicht mehr in der Wohnung oder im Haus, sollte diese(s) dennoch sofort wieder verlassen werden, um keine Täterspuren zu zerstören. Unmittelbar nach Verlassen des Tatorts wird die Polizei informiert und deren Eintreffen abgewartet. Keinesfalls sollten Sie dem Drang nachgehen, ein bisschen Ordnung zu schaffen oder feststellen zu wollen, was gestohlen wurde! Das können Sie später und in Absprache mit der Polizei sowie Ihrer Hausratversicherung tun. Beide Institutionen schätzen es nämlich nicht, wenn Veränderungen vorgenommen werden, weil dadurch die Ermittlungsarbeit behindert wird.

Sind die Einbrecher noch vor Ort oder überraschen Sie im Schlaf, sollten Sie ebenfalls nach einer Möglichkeit suchen, sofort und ohne sich den Einbrechern in den Weg zu stellen, den Ort des Geschehens zu verlassen. Beim Zusammentreffen mit dem Täter oder den Tätern geht der Schutz der eigenen Gesundheit vor. Bitte daher nicht versuchen, jene selbst dingfest zu machen! Sind Sie in Sicherheit, rufen Sie ohne weitere Zeitverzögerung die Polizei und warten deren Eintreffen ab. Verlassen der oder die Täter währenddessen den Tatort, versuchen Sie sich so viel wie möglich an wichtigen Details einzuprägen, beispielsweise Kleidung, Kennzeichen eines eventuellen Fluchtfahrzeugs, die Fluchtrichtung. Jeder noch so kleine Hinweis kann der entscheidende für eine Festnahme sein.

Wann und wie die Hausratversicherung informieren?

Das sollte zeitnah geschehen, muss aber nicht gleich am selben Tag sein. Ausreichend ist eine Vorab-Information per Telefon oder Mail. Die eigentliche Schadensmeldung sollte allerdings schriftlich und ausführlich erfolgen. Es empfiehlt sich, Kaufnachweise und/oder Fotos der gestohlenen Sachen miteinzureichen. Das ist vor allem bei Wertgegenständen ein Muss.

Eine auf den Wert des Hausrates abgestimmte Versicherungssumme ist die beste Voraussetzung dafür, dass die Leistung der Hausratversicherung wie gewünscht ausfällt. Von Zeit zu Zeit sollte daher überprüft werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats übereinstimmt. Experten raten zu mindestens 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter.

Befinden sich teurere Gegenstände wie Kunstwerke, Antiquitäten oder eben wertvoller Schmuck unter dem Hausrat, sollte diese in einer Inventarliste einzeln verzeichnet werden. Zudem greift hier häufig eine Begrenzung der Versicherungsleistung. Mehr als 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme werden oft nicht gezahlt.

Die Pflichten des Versicherungsnehmers

Die Hausratversicherung wird ferner genauestens prüfen, ob der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nachgekommen ist. So müssen Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung ge- beziehungsweise verschlossen sein. Die Einschaltung der Polizei ist weiterhin Pflicht. Damit ein Sachverständiger den Schaden vor Ort begutachten kann, darf die Versicherung verlangen, dass nichts verändert oder aufgeräumt wird. Eine Begrenzung des Schadens wie etwa die Reparatur eines eingeschlagenen Fensters kann allerdings vorgenommen werden.

Befinden sich unter den versicherten Gegenständen besonders wertvolle, kann die Hausratversicherung zur Vermeidung eines Diebstahls die Installation einer Alarmanlage fordern und/oder eine Unterbringung der betreffenden Dinge in einem fest im Mauerwerk verankerten und abschließbaren Safe. Bauarbeiten am Haus, bei denen beispielsweise ein Gerüst gestellt wird oder die Haus- oder Wohnungstür zeitweise unverschlossen ist, sollten der Versicherung zu Beginn derselben gemeldet werden. Sie machen es Einbrechern leichter, ihr Werk zu vollbringen.

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