Hausratversicherung für Wohngemeinschaft

Hausratversicherung Vergleich Die Hausratversicherung dient dazu, bewegliche Güter, in den eigenen vier Wänden, gegen Schaden zu versichern.

Bei der Hausratversicherung handelt es sich in der Regel um eine Versicherung, die sich auf einen Versicherungsort bezieht. Zu diesem Versicherungsort zählen, in der Regel, alle Räume, die durch den Mietvertrag zur alleinigen Nutzung, durch den Mieter, geregelt sind. Besteht ein Recht zur Untervermietung, die die Realisierung einer Wohngemeinschaft ermöglicht, muss der Versicherungsnehmer kleine Besonderheiten beachten.

Um einen Versicherungsschutz für den Hausrat zu erhalten, muss sich mindestens ein Mieter als Hauptversicherungsnehmer in die Police eintragen lassen. Er ist zuständig für sämtliche Vertragsfragen und die zuverlässige Beitragszahlung. Der Hauptvertragspartner ist für die Einhaltung sämtlicher Vertragspflichten verantwortlich.

Im Rahmen der Hausratversicherung für eine Wohngemeinschaft kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft auf einen Unterversicherungsverzicht großen Wert legt. Davon muss sich der Versicherungsnehmer nicht beunruhigen lassen, da dieser Verzicht eine deutlich einfachere Regulierung ermöglicht, sollte es zu einem Schadensfall kommen. Hier entfällt lediglich die Auflistung und Bewertung der einzelnen Gegenstände.

Wichtig ist, dass bei Abschluss der Hausratversicherung deutlich gemacht wird, dass in dem Haushalt mehrere Personen leben, da sonst der Versicherungsschutz nur eingeschränkt gewährt wird oder sogar ganz entfällt. Da eine Hausratversicherung den Versicherungsort abdeckt, bietet es sich bei Wohngemeinschaften an, dass bei Abschluss der Versicherung ähnlich vorgegangen wird, wie bei einem normalen Haushalt auch. Nach Abschluss der Versicherung wird der Versicherungsbetrag durch die Parteien geteilt, die im betreffenden Haushalt leben.

Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass nicht alle Anbieter einer Hausratversicherung eine Wohngemeinschaft versichern. Daher sollte man dies vor Vertragsabschluss durch seinen Versicherungsmakler klären lassen.

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