Hausratversicherung kommt nach Einbruch für Schaden auf

Hausratversicherung Vergleich Nach einem Einbruch in die Wohnung ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden, sofern der Versicherungsnehmer den Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages nachgekommen ist.

Gerade in Großstädten in der Anonymität steigen in der „dunklen Jahreszeit“ wieder die Einbruchsdelikte. Im Jahr 2009 stieg die Anzahl der Diebstähle in Deutschland im Vergleich zu 2008 um 5%, die Zahl der Einbrüche die tagsüber verübt wurden, sogar um 15%.

Wichtig ist es deshalb, dass auch tagsüber, selbst beim nur kurzzeitigen Verlassen der Wohnung, diese auch abgeschlossen wird. Im Urlaub sollte der Reisende dafür Sorge tragen, dass die Rollläden nicht während der gesamten Urlaubszeit geschlossen bleiben. Damit wird dem potentiellen Einbrecher signalisiert, dass die Wohnung derzeit verlassen ist. Beachtet der Versicherte diese und einige weitere wichtige Verhaltensregeln, kommt die Hausratversicherung bei einem Einbruch für den entstandenen Sachschaden auf.

Das gilt auch für einen gestohlenen Wohnungsschlüssel. Allerdings zahlt die Hausratversicherung nicht bei sogenannten „einfachen Diebstählen“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Fenster der Wohnung offen stand, der Schlüssel von außen an der Tür steckte oder dieser offensichtlich und leicht für den Dieb zugänglich war.

Kommt es bei der Schadensregulierung zum Streitfall mit der Versicherung und zahlt diese nicht, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln.

Ein besonderes und neues Leistungspaket bietet ab sofort die Hägar Hausratversicherung an. Kunden profitieren von neuen Versicherungsleistungen bei der Regelung von Schäden zum Beispiel durch Streik, räuberischer Erpressung oder Vandalismus nach Einbruch. Für den Basis- und Kompakt-Tarif der Hausratversicherung gilt außerdem ein Verzicht auf Anrechnung einer möglichen Unterversicherung bis zu einer bestimmten Höhe des eingetretenen Schadens.

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