Hausratversicherung und Reisegepäckversicherung - Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Erich Aiwanger

Steht auch bei Ihnen der große Sommerurlaub an? Wir wünschen Ihnen schöne Ferien und gute Erholung! Damit Sie den Urlaub mit Sicherheit genießen können, geht Ihre Hausratversicherung mit Ihnen auf Reisen. Eine Reisegepäckversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung dazu sein.
Ob es zwischen der Hausratversicherung und Reisegepäckversicherung Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt oder ob man auf einen oder gar beide Verträge ganz verzichten kann, haben wie für Sie in diesem Artikel ausführlich zusammen gefasst und weisen auf mögliche Deckungslücken und Stolpersteine hin.
Hausratversicherung vergleichen
Die Hausratversicherung gilt auch außerhalb der Wohnung
Gut zu wissen: Der Schutz Ihrer Hausratversicherung endet nicht an der Wohnungstür. Außenversicherung heißt dieser Leistungsbaustein, welcher Sie auch im Urlaub schützt. Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Auch die anderen Regelungen für die Versicherung von Hausrat in der Wohnung bleiben weitestgehend erhalten.
- So bleibt es zum Beispiel bei der Neuwertentschädigung, wenn Hausrat einen Totalschaden erleidet oder abhandenkommt. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber einer Reisegepäckversicherung, die oft nur zum Zeitwert entschädigt. Dort würde bei gebrauchten Sachen ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen.
- Auch die versicherten Gefahren bleiben unverändert. Das ist wichtig, denn dadurch gibt es Einschränkungen, an die man bei einer Urlaubsreise vielleicht nicht gleich denkt. So setzt zum Beispiel die Versicherung gegen Einbruch voraus, dass in den Raum eines Gebäudes eingebrochen oder dort ein Behältnis aufgebrochen wurde. Einbruch in ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung ist also versichert. Machen Sie aber Campingurlaub und ein Täter schlitzt Ihr Zelt auf, um Sachen zu entwenden, ist das kein Einbruch. Auch das Aufbrechen eines Autos gilt nur dann als Einbruch, wenn es in einem Parkhaus steht. Bei vielen Anbietern kann aber der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen in die Hausratversicherung eingeschlossen werden oder ist je nach Tarif kostenfrei inklusive.
- Der einfache Diebstahl von Fahrrädern ist in manchen Hausratversicherungen bis zur vereinbarten Summe bereits eingeschlossen oder der Versicherungsschutz kann zusätzlich vereinbart werden. Diese Erweiterung gilt selbstverständlich auch, wenn Sie Ihre Fahrräder mit in den Urlaub nehmen. Ältere Verträge kennen hier aber noch einige Einschränkungen, zum Beispiel die sogenannte Nachtzeitklausel. Danach sind Fahrräder zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nur versichert, wenn sie in Gebrauch waren, also zum Beispiel vorübergehend vor einem Restaurant oder Kino abgestellt sind. Außerdem gibt es meist Entschädigungsgrenzen, die für ein hochwertiges Fahrrad oder gar für ein E-Bike bei weitem nicht ausreichen. Gern schauen wir uns Ihre Hausratversicherung an und beraten Sie über möglichen Optimierungsbedarf.
- Neben Fahrrädern zählen auch andere Sportgeräte zum Hausrat und sind deshalb auch im Urlaub versichert. Das sind zum Beispiel Kanus, Ruderboote, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. Wie bei den Fahrrädern gibt es aber auch hier Unterschiede zwischen den Versicherungsunternehmen, sodass Sie Ihren Vertrag prüfen sollten, falls Sie einen speziellen Sport ausüben.
- Gegen Sturm und Hagel sind Sachen außerhalb von Gebäuden nicht versichert. Werden Sie also beispielsweise am Strand von einem Unwetter überrascht, ist das kein Fall für die Hausratversicherung.
Besonderheiten in der Außenversicherung
In zwei Punkten unterscheidet sich der Versicherungsschutz in der Außenversicherung von dem, was Sie aus der normalen Hausratversicherung kennen. Das betrifft zunächst die Frage, wessen Hausrat versichert ist. In Ihrer Wohnung ist – mit wenigen Ausnahmen – jeglicher Hausrat versichert, egal, wem er gehört und wer in benutzt. Wenn Sie beispielsweise Besuch haben, sind dessen Garderobe und andere mitgebrachte Sachen automatisch bei Ihnen mitversichert, falls er in Ihrer Wohnung durch eine versicherte Gefahr zu Schaden kommt.
In der Außenversicherung kann fremdes Eigentum logischerweise nicht so umfassend versichert sein – wo sollte man sonst die Grenze ziehen? Hier besteht Versicherungsschutz nur für Sachen, die Ihnen als Versicherungsnehmer oder Ihren Mitbewohnern gehören oder die Ihrem Gebrauch dienen. Nehmen Sie also Ihre Spielekonsole mit in die Ferienwohnung, ist diese auch versichert, wenn sie auf Raten gekauft wurde und deshalb noch unter einem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht. Außerdem besteht Versicherungsschutz nur für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb Ihrer Hauptwohnung befinden. Was unter „vorübergehend“ zu verstehen ist, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Üblich ist ein Zeitraum von drei Monaten – also mehr als genug selbst für einen langen Urlaub. Haben Sie eine Ferienwohnung, sind Sachen wie Kleidung und Nahrungsmittel, die Sie aus Ihrem Zuhause dorthin mitnehmen, über die Außenversicherung abgesichert. Möbel, Geschirr, Sportgeräte und dergleichen, die Sie ständig dort lassen, fallen dagegen nicht unter den Versicherungsschutz. Hierfür empfehlen wir eine separate Hausratversicherung, die auch berücksichtigt, dass die Immobilie nicht ständig bewohnt ist.
Schließlich sei noch auf mögliche Entschädigungsgrenzen für die Außenversicherung hingewiesen. Auch hier unterscheiden sich die Angebote der Versicherungsunternehmen. Eine gängige Begrenzung ist 10 % der Versicherungssumme (inklusive einer Vorsorgeversicherung), maximal 10.000 €. Für einen normalen Urlaub sollte das ausreichen. Wenn Sie aber umziehen und große Teile des Hausrats im Möbelwagen sind, sollten Sie über andere Versicherungslösungen nachdenken.
Ist dann überhaupt noch eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Sie sehen, eine gute Hausratversicherung deckt schon sehr viele Schäden ab, die auf Reisen passieren können. Dennoch kann die Reisegepäckversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Hausratversicherung leistet nach dem Prinzip der benannten Gefahren. Versichert sind nur die Ereignisse, die im Vertrag aufgeführt sind, also zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren. Das ist in der Reisegepäckversicherung anders. Sie ist eine Allgefahrenversicherung, wenn sich Ihr Reisegepäck in fremden Händen befindet, also zum Beispiel im Flugzeug, im Hotel oder in einer Gepäckaufbewahrung. Auch während der restlichen Reisezeit bietet sie Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Risiken, die in der Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Das sind zum Beispiel ein Unfall des Transportmittels, einfacher Diebstahl ohne Einbruch, Verlieren und höhere Gewalt.
Damit das Risiko für das Versicherungsunternehmen kalkulierbar bleibt und zu einem akzeptablen Preis angeboten werden kann, stehen dem umfassenden Versicherungsschutz einige Einschränkungen gegenüber. Wie bereits erwähnt bieten die meisten Reiseversicherungen nur Ersatz zum Zeitwert. Bargeld ist in der Regel nicht versichert, sonstige Wertsachen, Film- und Fotoausrüstungen nur mit Einschränkungen. Auch der Diebstahl aus dem Auto oder aus einem Boot ist nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert – denken Sie etwa an unbewachte Parkplätze, die in der Nacht ein beliebtes Ziel für Diebe sein können.
Reiseversicherungen können oft bei der Reisebuchung abgeschlossen werden. Das Reisebüro bietet sie an, oder Sie fügen sie online mit einem Klick bei der Buchung hinzu. Prüfen Sie aber genau, welchen Versicherungsschutz Sie hier auswählen. Reiseversicherungen – hierzu zählen auch Reisehaftpflicht und Reiseunfall – sind oft lückenhaft, viel zu teuer oder sogar komplett unnötig. Erzählen Sie uns von Ihren Urlaubsplänen, und wir sagen Ihnen, was Sie wirklich brauchen für eine unbeschwerte Ferienzeit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.