Hausratversicherung: Versicherungssumme richtig einschätzen

Hausratversicherung Vergleich Vorsicht ist geboten, wenn man beim Abschluss einer neuen Hausratversicherung die Versicherungssumme selbst ermittelt.

Gerade bei einem Umzug und der Neueinrichtung der Wohnung geht man vielleicht vom bisherigen Versicherungswert aus. Wählt man jedoch die Summe zu niedrig, sprechen Versicherungsfachleute von einer Unterversicherung. So verlockend die scheinbar niedrigen Beiträge sind, so fatal können die Folgen im Schadensfall sein.

Ist der tatsächliche Neu- oder Wiederbeschaffungswert des Hausrat z. B. mit 40.000 Euro zu beziffern und die Hausratversicherung wurde nur für 20.000 Euro abgeschlossen, so zahlt die Versicherung nur die Hälfte bei auftretenden Schäden. Dies gilt generell auf jeden einzelnen Haushaltsgegenstand bezogen. Wird zum Beispiel die neue Waschmaschine im Wert von 500 Euro beschädigt und ist als „Totalverlust“ abzuschreiben, würde im genannten Fall die Versicherung nur einen Schadensausgleich von 250 Euro übernehmen.

Aber nicht nur die richtige Angabe der Summe beim Abschluss der Versicherung ist wichtig. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Überprüfung des aktuellen Wertes seines Haushalts. Im Laufe der Jahre wurden vielleicht einige teure Gegenstände neu erstanden. Dann sollte die Versicherungssumme aufgestockt werden.

Als Faustregel gilt beim Abschluss einer neuen Hausratversicherung, dass man pro Quadratmeter Wohnraum etwa 650 Euro als Wert des Hausrats ansetzen sollte. Neben der Möglichkeit der regelmäßigen Anpassung und eventuellen Erhöhung der Versicherungssumme, bieten viele Gesellschaften auch einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Vereinbart man diese Leistung, haftet die Versicherung bei kleineren Schäden auch bei Unterversicherung in Höhe des Neuwerts. Bei Schäden am gesamten Hausrat wird allerdings auch dann nur die versicherte Summe ersetzt.

Wenn Sie in unserem Hausratversicherung Vergleich die Angabe zur Versicherungssumme frei lassen, errechnet unsere Software automatisch die korrekte Summe bei der auch der Unterversicherungsverzicht gewährt wird.

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