Hausratversicherung: Vorsicht vor Unterversicherung

Hausratversicherung Vergleich Nach letztjährigen Untersuchungen des Bundes der Versicherten sind viele Deutsche bei der Hausratversicherung unterversichert. Dies gilt besonders bei Altverträgen, die schon seit Jahren bestehen und niemals angepasst wurden.

Gerade bei der Hausratversicherung sollte man von Zeit zu Zeit seinen Vertrag herausnehmen und die vereinbarten Leistungen genau prüfen. Mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter kann man nicht nur Kosten sparen, sondern gleich den Versicherungsschutz verbessern.

Beim Blick auf die Kosten sollte man allerdings nicht am falschen Fleck sparen. Normalerweise sollte die Versicherungssumme so hoch angesetzt werden, dass man beim Totalverlust seiner Wohnungseinrichtung - wie es etwa beim Brandfall oft passiert – den Ersatz ohne zusätzliche eigene Aufwendung erhält. Wer hier an der falschen Stelle spart, muss im Schadensfall häufig hohe materielle Verluste in Kauf nehmen.

Bei einer Wohnungseinrichtung im Wert von 50.000 Euro und einer tatsächlichen Versicherungsprämie für nur 25.000 Euro (Wert der Einrichtung) würde der Versicherte beim Totalschaden also nur die Hälfte des eigentlichen Wertes des eigenen Hausrates ersetzt bekommen.

Oft werden bei Neuabschlüssen Pauschalpreise pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Dies beruht auf durchschnittlichen Berechnungswerten für eine Wohnungseinrichtung. Ist man selbst aber vielleicht im Besitz eines wertvollen Teppichs oder eines anderen hochwertigen Einrichtungsgegenstandes, so sollte dieser Wert unbedingt auf die übliche Pauschalsumme aufgeschlagen und die fällige Prämie damit erhöht werden. Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag den sogenannten Unterversicherungsverzicht enthält.

Einige Wertgegenstände fallen ohnehin nur begrenzt oder überhaupt nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Dies betrifft beispielsweise Bargeld, Wertpapiere oder Sparbücher. Für die genannten Dinge wird nicht selten die Aufbewahrung in einem Tresor verlangt, wenn sie unter den Schutz der Hausratversicherung gelangen sollen.

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