Hausratversicherung – Wann zahlt sie und wann nicht?
Erich Aiwanger
Die Hausratversicherung gehört traditionell zu den beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung (beispielsweise durch Brand oder einen Wasserschaden) übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Neubeschaffung des betroffenen Hab und Guts des Versicherten.
Dass die Hausratversicherung jedoch kein ganzheitlicher Garant für die Übernahme von Kosten jeder Art haben immer wieder Versicherungsfälle in der jüngsten Vergangenheit bewiesen. Um etwas Licht ins Dunkel des Versicherungsdschungels zu bringen, finden Sie im Folgenden einige typische Beispiele, wann eine Hausratversicherung einen Schaden reguliert und wann der Versicherungsnehmer leer ausgeht.
Fall
1:
Das
Handy wird aus der Handtasche im Café gestohlen. Allgemein ersetzt eine Hausratversicherung im Falle von Diebstahl nichts. Anders verhält sich dies, wenn das Mobiltelefon auf
offener Straße aus der Hand gerissen und gestohlen wird. In diesem Fall kann
der Geschädigte mit einer Regulierung des Schadens durch die
Hausratversicherung rechnen.
Fall 2:
Das Handy
wird aus dem Handschuhfach des Autos gestohlen. Die Hausratversicherung
übernimmt die Kosten für den Neukauf des Mobiltelefons, wenn das Handy von
außen nicht sichtbar im Auto aufbewahrt wurde.
Fall 3:
Im Falle
eines Wohnungsbrandes gehen Geldscheine in Rauch auf. In diesem Fall übernimmt
die Hausratversicherung üblicherweise bis zu einer Höhe von 1.000 Euro den
finanziellen Schaden, wenn der Versicherte durch einen Bankbeleg oder eine
Quittung nachweisen kann, dass er der rechtmäßige Besitzer des Bargeldes war.
Fall 4:
Der Fernseher wird durch einen indirekten Blitzeinschlag defekt. Da es sich hierbei um
einen Überspannungsschaden handelt, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nur dann, wenn der Vertrag die entsprechende Klausel zu Überspannungsschäden durch Blitz enthält.