Hausratversicherung – Wann zahlt sie und wann nicht?

Hausratversicherung Vergleich

Die Hausratversicherung gehört traditionell zu den beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung (beispielsweise durch Brand oder einen Wasserschaden) übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Neubeschaffung des betroffenen Hab und Guts des Versicherten.

Dass die Hausratversicherung jedoch kein ganzheitlicher Garant für die Übernahme von Kosten jeder Art haben immer wieder Versicherungsfälle in der jüngsten Vergangenheit bewiesen. Um etwas Licht ins Dunkel des Versicherungsdschungels zu bringen, finden Sie im Folgenden einige typische Beispiele, wann eine Hausratversicherung einen Schaden reguliert und wann der Versicherungsnehmer leer ausgeht.

Fall 1:
Das Handy wird aus der Handtasche im Café gestohlen. Allgemein ersetzt eine Hausratversicherung im Falle von Diebstahl nichts. Anders verhält sich dies, wenn das Mobiltelefon auf offener Straße aus der Hand gerissen und gestohlen wird. In diesem Fall kann der Geschädigte mit einer Regulierung des Schadens durch die Hausratversicherung rechnen.

Fall 2:
Das Handy wird aus dem Handschuhfach des Autos gestohlen. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für den Neukauf des Mobiltelefons, wenn das Handy von außen nicht sichtbar im Auto aufbewahrt wurde.

Fall 3:
Im Falle eines Wohnungsbrandes gehen Geldscheine in Rauch auf. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung üblicherweise bis zu einer Höhe von 1.000 Euro den finanziellen Schaden, wenn der Versicherte durch einen Bankbeleg oder eine Quittung nachweisen kann, dass er der rechtmäßige Besitzer des Bargeldes war.

Fall 4:
Der Fernseher wird durch einen indirekten Blitzeinschlag defekt. Da es sich hierbei um einen Überspannungsschaden handelt, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nur dann, wenn der Vertrag die entsprechende Klausel zu Überspannungsschäden durch Blitz enthält.

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