Hundehaftpflichtversicherung ist nun in Thüringen Pflicht

Hundehaftpflichtversicherung Vergleich Seit 1. September 2011 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Thüringen endgültig Pflicht. Der Landtag verabschiedete bereits im Sommer ein Gesetz, wonach alle Hunde außerdem mit einem Chip zu kennzeichnen sind.

Weiterhin wurde ein Verbot für die Haltung von Kampfhunden durch Alkohol- und Drogenabhängige und einschlägig Vorbestrafte erlassen. Für die Umsetzung der Maßnahmen räumt die Landesregierung allerdings noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten ein.

Für die Hundehaftpflichtversicherung sind nach den neuen Bestimmungen sogar bestimmte Deckungssummen vorgeschrieben. So muss die Versicherungspolice einen Wert von mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Der Nachweis der Chipkennzeichnung muss ebenfalls bis spätestens Ende Februar 2012 erfolgen. Wichtig für alle Hundehalter zu wissen: Die Hundefreunde müssen selbst aktiv werden. Es besteht die Verpflichtung, dass die entsprechenden Nachweise bei den örtlichen Behörden vorzulegen sind.

Verschärft wurden die Bedingungen zum Halten gefährlicher Hunderassen. Per Definition gelten jetzt die Rassen American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Pitbull-Terrier und Kreuzungen dieser Rassen als Kampfhunde. Als „gefährlich“ eingestuft werden auch Hunde, die sich als besonders bissig, angriffslustig oder auffällig in Bezug auf das Jagen von Wildtieren verhalten. Eigentümer solcher Hunde benötigen für die Haltung künftig eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes. Der Besitzer muss zwingend mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht wegen Drogen- oder Gewaltdelikten vorbestraft sein.

Das Thüringer Gesetz beruht auf der Gefahrenhundeverordnung und sieht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Neben finanziellen Sanktionen dürfen Ordnungsbehörden auch die Tötung besonders aggressiver Tiere anordnen. In anderen Bundesländern gibt es Listen gefährlicher Hunderassen bereits seit geraumer Zeit, Thüringen hatte dies bisher allerdings abgelehnt. Die als gefährlich eingestuften Hunderassen unterscheiden sich derzeit noch zwischen den einzelnen Bundesländern.

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