Hundehaftpflichtversicherung lehnt Zahlung wegen angeblicher Tötung von Fischen ab

Hundehaftpflichtversicherung Vergleich Ein Koi-Züchter hatte nach Meinung des Gerichts wohl etwas zu dick aufgetragen, als er behauptete, Nachbars Hund hätte seine Fische gefressen und die Hundehaftpflichtversicherung müsste nun für den Schaden aufkommen.

Das Landesgericht Coburg wies die Klage des Gartenteichbesitzers gegen eine Hundehalterin ab. Die drei exotischen Fische im Wert von 18.000 Euro muss die Haftpflichtversicherung der Besitzerin des Hundes nicht übernehmen.

Zwar bestätigte die Hundehalterin die Version des Klägers, aber das Gericht war misstrauisch und beauftragte eine Untersuchung. Schließlich war der Mann der Beklagten beim Fischzüchter angestellt. Dieser hielt in seinem Gartenteich etwa vierzig Kois.

Nun sind die Fische nicht alle von solch großem Wert, wie die vor Gericht verhandelten Exemplare. Je nach Größe und Farbe schwanken die gehandelten Preise von wenigen Euro bis zu weit über zehntausend. Aber gerade die drei wertvollsten Exemplare zum Gesamtpreis von etwa 18.000 Euro sollte sich der Hund geangelt haben. Anglerlatein vermutete dahinter die Versicherungsgesellschaft der Hundehaftpflichtversicherung.

Das Gericht urteilte, dass es statistisch gesehen extrem unwahrscheinlich sei, dass der Hund aus einem Schwarm von 40 Fischen genau die drei teuersten Exemplare aus dem Teich gezogen hätte. Seltsam sei auch die Behauptung des Klägers, dass es die Kadaver der getöteten Fische am Beckenrand liegen gelassen hätte, um sie erst nach Tagen zu begraben. Zumindest hätte er dann von diesen Exemplaren ein Foto anfertigen können. Letztlich ausschlaggebend für das Gerichtsurteil war dann die Tatsache, dass der Händler, der die Kois verkauft haben sollte, diesen Verkauf zwar anfänglich bestätigte, später aber widerrief. Der Verkauf wäre nie zustande gekommen. Vielmehr wäre die Aussage nur eine Gefälligkeit gegenüber dem guten Kunden gewesen.

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