Inhaltsversicherung: ein wichtiger Schutz besonders während der Betriebsruhe

Inhaltsversicherung Gewerbe Vergleich Bald ist es wieder soweit: An den Weihnachtsfeiertagen werden viele Betriebe geschlossen, aber nicht jeder Firmenchef macht sich Gedanken darüber, ob seine Inhaltsversicherung auch den notwendigen Schutz vor allen Eventualitäten sicherstellt.

Während der Betriebsferien sind die Produktionsstätten meist verwaist. Mitarbeiter und Eigentümer erholen sich von einem strapaziösen Geschäftsjahr. Woran sie oft nicht denken: Genau diese Zeit ist die Hochsaison der „Langfinger“.

Ganz ungestört machen sich Diebe in den Werkhallen oder Lagerräumen zu schaffen oder räumen die Wertsachen aus den Bürogebäuden. Auch ein Unwetter ist nicht planbar. Gerade der Jahreswechsel ist dafür bekannt, dass er nicht selten mit Sturm, Eis und Schnee daherkommt.

So manch ein Geschäftsmann stand schon vor den Ruin, als er nach den Weihnachtsferien wieder in seine Firma zurückkam. Schutz vor solchen schlimmen Erfahrungen kann eine gewerbliche Inhaltsversicherung bieten, wenn sie richtig für die jeweiligen Bedingungen der eigenen Firma zugeschnitten ist. Die richtige Inhaltsversicherung kann existenzsichernd sein.

Der Wettbewerbsdruck ist heute größer denn je. Nach einem Schaden muss die Produktion nach Möglichkeit schnellstens wieder in Gang kommen. Da heute ohne eine Computeranlage fast gar nichts mehr geht, ist ein Verlust dieser besonders schlimm. Dabei handelt es sich nicht nur um die Hardware. Diese lässt sich in der Regel leicht ersetzen. Viel wichtiger ist die entsprechende Sicherung der Daten und der zugehörigen Software.

Eine optimale Inhaltsversicherung sollte deshalb unbedingt die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von zerstörten, beschädigten und fehlenden Betriebsmitteln berücksichtigen. Eine Frage stellt sich natürlich im Zusammenhang mit den vorgenannten Sachverhalten.

Wird eigentlich der Firmen-Notebook mit wichtigen Daten ersetzt, den der Chef nicht in der Firma gelassen hatte und der im Urlaub entwendet wurde? Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz für bewegliche Sachen nur innerhalb des Versicherungsortes. Also sollte für den genannten Fall extra vorgesorgt werden.

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