Kommt die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden der Silvesterfeier auf?

Privathaftpflichtversicherung Vergleich Häufig wird die Privathaftpflichtversicherung gleich im neuen Jahr angefragt, ob sie einen durch den Versicherten verursachten Schaden übernimmt. Denn nicht jeder hat wohl die kürzlich stattgefundene Silvester-Party ganz unbeschadet überstanden.

Im ausgelassenen Treiben passieren jedes Jahr viele Unfälle. Dabei geht es nicht nur um Personenschäden sondern oft auch um ganz banale Dinge wie die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen durch Gäste bei der privaten häuslichen Silvesterfeier.

Für solche Schäden kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des Schadensverursachers auf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Schaden nicht vorsätzlich begangen wurde.

Wie verhält man sich aber, wenn ein Feuerwerkskörper im eigenen Haus landet und ein Feuer verursacht oder Personen verletzt. Werden Wohnungseinrichtungsgegenstände zerstört oder beschädigt, wendet sich der Geschädigte an seine Wohngebäudeversicherung.

Sollte ein Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft eine langwierige Verletzung der eigenen Person zur Folge haben oder im schlimmsten Fall zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen, ist die private Unfallversicherung dafür zuständig. Allerdings wird diese nur dann für Schäden aufkommen, wenn es sich bei dem Auslöser des Unfalls nicht um einen selbst gebastelten oder unerlaubten Feuerwerkskörper handelte.

Sollte das vor dem Haus geparkte Auto durch das Feuerwerk in Mitleidenschaft gezogen werden, muss für einen Schadensausgleich die Autoversicherung in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um Brand- oder Explosionsschäden durch das Feuerwerk handelt – dann kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf – oder ob das Fahrzeug mutwillig durch nicht bekannte Teilnehmer einer Silvesterfeier beschädigt wurde. Ist dieser Täter später nicht mehr auffindbar, hilft nur die Vollkaskoversicherung.

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