Kommt Wohngebäudeversicherung auch für Unwetterschäden auf?
Erich Aiwanger
Der Klimawandel betrifft uns alle, Unwetter richten Schäden an Wohngebäuden an und es stellt sich die Frage, ob die eigene Wohngebäudeversicherung für diese Schäden aufkommt.
Extreme Wetterlagen häufen sich. Schwere Stürme bis hin zu den in Europa früher kaum anzutreffenden Tornados und Hagelkörner in der Größe von Taubeneiern sind keine Seltenheit mehr. Auch die Überschwemmungen der letzten Jahre richteten vermehrt erhebliche Gebäudeschäden an.
Aber die Wohngebäudeversicherung kann in diesen Fällen nicht immer in Anspruch genommen werden. Sie kann z. B. bei Wasserschäden nur „greifen“, wenn es sich um Leitungswasser handelt, wie es beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch der Fall ist. Für vorgenannte Katastrophen muss eine extra Elementarversicherung abgeschlossen werden.
Noch halten sich die Beiträge für diese Elementarschädenversicherungen in Grenzen. Wer sich zu diesem Thema genauer informieren möchte, bekommt unter anderem auf unserer Webseite Hilfe.
Eine kurzer Zusammenfassung an dieser Stelle: Bei Schäden sofort die Versicherung informieren, eine Auflistung aller Schäden vornehmen und die Schäden dokumentieren (Fotos). Nach Möglichkeit sollten die Verhältnisse bis zur Besichtigung durch den Gutachter der Versicherungsgesellschaft unverändert bleiben. Auch in Mitleidenschaft gezogene und unbrauchbare Haushaltsgegenstände sollten aufbewahrt und auf Verlangen der Versicherung gezeigt werden. Vor der Beauftragung von Reparaturaufträgen sollte unbedingt bei der Versicherung rückgefragt werden.
Übrigens muss eine Versicherung nicht sofort zahlen. Sie darf die Höhe des Schadens und ihre Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen eingehend prüfen. Allerdings haben Geschädigte einen Monat nach einer Meldung des Schadens den Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Die Höhe ist auf den Betrag festgesetzt, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht.