Lebensversicherung: neue Lebensumstände erfordern Änderungen am Vertrag

Lebensversicherung Vergleich Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließt, nennt dem Versicherer den Begünstigten für den Sterbefall. Dies wird bei vielen Verheirateten der Ehepartner sein.

Allerdings halten nicht alle Ehen ein Leben lang. Nach einer Scheidung ist es deshalb unter Umständen sinnvoll, den Begünstigten seiner Lebensversicherung zu ändern. Um nun beispielsweise einen neuen Lebenspartner in die Lebensversicherung einzubeziehen, ist es in jedem Fall notwendig, den Vertrag zu ändern.

Der aktuelle Hinweis verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Im verhandelten Fall wollte eine Witwe die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes einfordern. Dieser hatte in erster Ehe aber seine damalige Frau als Begünstigte in den Vertrag einsetzen lassen und dies später nicht geändert. Die Witwe bezeichnete nun das Verhalten der Versicherungsgesellschaft als „lebensfremd“ und berief sich in ihrer Klage auf die Tatsache, dass ihr Mann sicher nicht gewollt hätte, dass nach jahrelanger Ehe nach seinem Tod die Versicherungssumme an die geschiedene Frau ausgezahlt würde. Das Gericht sah dies jedoch anders und verweigerte der Klägerin die Versicherungssumme. Der Vertragstext sei gültig.

Da der Verstorbene zu jederzeit seinen Vertrag zur Lebensversicherung hätte ändern können und dies auch noch kostenfrei möglich gewesen wäre, müsse die Versicherung nun die Auszahlung an die Ex-Frau des Versicherten leisten. Ob der Versicherte nach der Scheidung von der im Vertrag Begünstigten nochmals heirate oder nicht, spiele bei der Fälligkeit der Versicherungsleistung keine Rolle.

Zum Thema kapitalbildende Lebensversicherungen äußerte sich der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) kürzlich erneut. Trotz sinkender Renditen werden die klassische Kapitallebensversicherung und die privaten Rentenversicherungen auch in den nächsten Jahren als sicheres Vorsorgemittel gelten gerade in Zeiten von Börsenturbulenzen und niedrigen Zinsen auf Spareinlagen.

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