Lebensversicherung: neue Vorschriften der EU ab 2013 erwartet
Erich Aiwanger
Bescheren neue EU-Vorschriften vielen Lebensversicherungsgesellschaften eine Kapitallücke?
In der EU wird derzeit über die Einführung neuer Kapitalvorschriften diskutiert.
Geplant ist deren Einführung unter dem Namen „Solvency II“ für das Jahr 2013. Die Umsetzung dieser Bestimmungen hätte für die Lebensversicherer einschneidende Konsequenzen.
Vorgesehen werden durch die EU-Richtlinie langfristige Garantieversprechen über die zu erzielenden Renditen und vor allem eine höhere Kapitalreserve bei den Versicherungsgesellschaften.
In einer Studie decken die beiden Unternehmensberater Towers Watson und Bain & Company die Tatsache auf, dass speziell viele deutsche Lebensversicherer nicht genügend Kapitalreserven haben und mit der Richtlinie ab 2013 eine Kapitallücke entstehen könnte.
Im Vergleich zu anderen europäischen Lebensversicherungsgesellschaften steht Deutschland relativ schlecht da. Während nach der Studie für Italien und Frankreich kaum Probleme gesehen werden, sind die deutschen Gesellschaften wegen ihres hohen Anteils an Rentenversicherungen mit langen Laufzeiten schlecht aufgestellt. Ein schlechtes Zeugnis stellen die Unternehmensberater übrigens auch den Lebensversicherern aus Großbritannien aus.
Allerdings ist in Deutschland der Unterschied zwischen der Höhe des angelegten Kapitals und der Laufzeit der Verträge besonders hoch. Erzielen die klassischen deutschen Produkte derzeit leicht negative Renditen, sind fondsgebundene Verträge deutlich im Vorteil. Hier können sogar Renditen im zweistelligen Bereich erwartet werden. Allerdings kann sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren durchaus auch wieder relativieren.
Internationale Experten raten den deutschen Lebensversicherern dazu, sich mit ihrer Risiko- und Kapitaloptimierung ernsthaft auseinanderzusetzen, bevor die neue EU-Richtlinie zum Tragen kommt.