Lebensversicherung: Rente auch bei geringer Rendite
Erich Aiwanger
Viele Anbieter von Lebensversicherungen haben in letzter Zeit große Schwierigkeiten, die vereinbarten Leistungen der abgeschlossenen Verträge zu erfüllen.
Immer wieder gibt es Berichte in verschiedenen Medien über nicht erfolgte Zahlungen der Versicherungsunternehmen. Derzeit laufen über eintausend Klagen von Versicherten gegen die Lebensversicherer, die versprochene Leistungen nicht erfüllen wollen oder können.
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied jetzt in einem Verfahren zu Gunsten der Versicherten. Allerdings erlaubten die Richter eine mögliche Revision am Bundesgerichtshof. Bei dem in Stuttgart verhandelten Fall hatte ein Versicherter im Jahr 2000 eine Einmalzahlung von etwa 160.000 Euro für eine Lebensversicherung geleistet. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Mann bis einschließlich 2040 eine halbjährliche Rentenzahlung erhalten sollte. Jetzt teilte die Versicherungsgesellschaft dem Herrn mit, dass sie die Auszahlung nicht bis zum Jahr 2040 leisten könne, da die erwartete Rendite nicht eingetreten sei und verwiesen auf eine Vertragsklausel.
Das Gericht erklärte die entsprechenden einschränkenden Bedingungen in der Police für unwirksam, da diese für den Versicherten nicht transparent wären. Die Versicherung sei auch bei niedrigeren Renditen zur Zahlung verpflichtet.
In diesem Zusammenhang verweist das Managermagazin auf die fünf schlimmsten Fehler, die man beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder anderen privaten Altersvorsorge unbedingt vermeiden sollte.
An erster Stelle steht dabei die Erwartung auf allzu schnelle Gewinne an der Börse (fondsgebundene Lebensversicherungen). Gleich danach folgt aber die zu große Angst vor Verlusten an der Börse, die dazu führt, dass man nur Versicherungen mit sehr niedrigen Renditeerwartungen abschließt. An dritte Stelle steht der Mangel an Disziplin bei Sparen und dem damit verbundenen Verfehlen des Sparziels. Danach folgen die falsche Vorsorgestrategie (Berufsunfähigkeit wird nicht berücksichtigt) und die fehlende fachliche Beratung vor dem Abschluss eines Vertrages.