Leistet eine Privathaftpflicht bei Umzugsschäden?
Erich Aiwanger
„Besser dreimal abgebrannt als einmal umgezogen“. So lautet ein bekanntes deutsches Sprichwort, in dem viel Wahrheit steckt. Tatsächlich kann bei einem Umzug so einiges schief gehen, wie viele leidgeprüfte Personen allein in Deutschland Jahr für Jahr am eigenen Leib erfahren müssen. Finanzielle Schäden in größerem Umfang können im „Worst Case“ die unangenehme Konsequenz hiervon sein.
Damit ein Umzug nicht zu einem finanziellen Desaster werden muss, wenden sich viele Verbraucher im Falle von Umzugsschäden an ihre Privathaftpflicht. Dieses Unterfangen ist jedoch nicht immer von Erfolg gekrönt, wie die Verbraucherzentrale Hamburg jüngst berichtet hat.
Eine Privathaftpflicht Versicherung muss im Allgemeinen nicht für Schäden aufkommen, die von Freunden beim Umzug verursacht worden sind. Alle Schäden, die im Rahmen eines Freundschaftsdienstes durchgeführt werden, fallen unter die Rubrik der „Gefälligkeitsschäden“. Die Übernahme von entsprechenden Kosten im Schadensfalle sieht die Privathaftpflicht im Regelfall nicht vor. Dennoch werden auch manche Tarife angeboten, welche die Gefälligkeitsschäden kostenfrei oder gegen einen Beitragszuschlag enthalten.
Sofern eine Firma den Umzug übernimmt, muss deren Betriebshaftpflicht für evtl. entstandene Schäden gerade stehen.