Leistet Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung?

Leistet Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist schnell passiert, aber wie sieht es hierbei mit der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung aus, wenn man gegen den Bußgeldbescheid oder das Fahrverbot vorgehen möchte?

Die Fußball-EM ist in vollem Gange und ein Großteil der Deutschen sieht es als seine Pflicht an, den Spielen unserer Nationalelf beizuwohnen und die Daumen zu drücken. Dabei kann es auch mal vorkommen, dass sich auf dem Weg nach Hause oder zum Public Viewing ein bisschen zu sehr beeilt wird und schon ist es passiert: Es blitzt oder plötzlich taucht eine Polizeikelle am Straßenrand auf. Ein Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen, manchmal sogar ein Fahrverbot. Nun ist guter Rat teuer. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann zumindest anwaltliche Hilfe für seine Verteidigung in Anspruch nehmen. Doch gab es da nicht eine Klausel, die eventuell den Versicherungsschutz verweigert?

Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind bei Vorsatz von Vornherein ausgeschlossen. Das erscheint logisch, denn würde es nicht so sein, wäre dies sozusagen ein Freibrief, um ständig gegen das Gesetz zu verstoßen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Sache allerdings nicht immer eindeutig. So besteht etwa bei einer Ordnungswidrigkeit Versicherungsschutz und darunter kann ebenfalls absichtliches zu schnelles Fahren fallen.

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Bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung wird die Sache brenzlig!

Es wird wohl kaum jemand freiwillig erklären, er sei absichtlich zu schnell gefahren. Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im erheblichen Maße überschritten, kann die Bußgeldstelle oder das Gericht Vorsatz unterstellen. Wer sich gegenüber der Polizei, der Bußgeldstelle oder dem Gericht äußern möchte, sollte seine Wortwahl genau überdenken. Ergeben nämlich die Umstände des Falls, dass dem Fahrer bewusst sein musste, dass er zu schnell fährt, kann das als Vorsatz gewertet werden.

Sagt er etwa, dass die Bäume schneller als sonst am Straßenrand vorbeigezogen sind oder die Reifen in der Kurve gequietscht haben, kann das als Hinweis auf ein zu schnelles Fahren gedeutet werden. Auch Aussagen wie „Ich wollte noch pünktlich zum Anpfiff des Spiels kommen. Können Sie nicht ein Auge zudrücken!“ sind denkbar ungeeignet. Räumt der Fahrer ein, dass es durchaus sein kann, dass er zu schnell gefahren ist, hat er die Überschreitung der Geschwindigkeit billigend in Kauf genommen. Dann wird von Eventualvorsatz gesprochen.

Die Frage nach dem Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung

Sobald das Wort Vorsatz fällt, taucht die Frage auf, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Was Versicherte oft nicht wissen: Viele Rechtsschutzversicherungen leisten sogar bei vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretungen, solange sich im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bewegt wird. Vorsätzlich im Straßenverkehr begangene Straftaten - Fahrerflucht nach einem Unfall ist hier das populärste Beispiel - sind hingegen immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wurden die Kosten der Verteidigung übernommen, ist es der Rechtsschutzversicherung erlaubt, nach einer rechtskräftigen Verurteilung ihres Versicherungsnehmers diese von ihm zurückzufordern. Das geht aber nur, wenn der Vorsatz tatsächlich nachgewiesen wurde. Erfolgt eine Einstellung des Verfahrens, muss die Versicherung trotzdem leisten.

Wie erkenne ich überhaupt erstmal, ob meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt?

Das sollte aus den Versicherungsbedingungen ersichtlich sein. Wurde ein entsprechender Versicherungsschutz vereinbart, ist beispielsweise folgende Formulierung dort zu lesen:

„Rechtsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird,

  • eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben,
  • ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben,
  • durch sein Verhalten im Verkehr ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben.“

Mangelt es an einer solchen Passage, hilft ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft, um sich Klarheit zu verschaffen.

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