Nachbesserung von Altverträgen zur Rürup Rente erforderlich

Rürup Rente Vergleich Etliche Verträge zur Rürup Rente, die bereits vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, müssen unter aktuellen Gesichtspunkten nachgebessert werden.

Die Rürup Rente ist für viele Selbständige eine gute Alternative zur Riester Rente für die Altersvorsorge. Da die genannte Berufsgruppe nicht in den Genuss der staatlichen Förderung der Riester Rente kommen kann, bietet sich die Rürup Rente an, um ebenfalls eine staatliche Förderung zu erhalten.

Allerdings dürfen seit dem vergangenen Jahr nur noch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder vom Bundeszentralamt für Steuern zertifizierten Verträge angeboten werden, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile der Rürup Rente zu gelangen.

Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest gibt es allerdings derzeit immer noch Produkte auf dem Finanzmarkt, die eigentlich die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung nicht erfüllen. Einige „alte Verträge“ müssen deshalb unbedingt von den Finanzdienstleistern kurzfristig angepasst bzw. korrigiert und den Kunden neu zur Unterschrift vorgelegt werden. Die korrigierten Verträge sind bis spätestens 30.06.2011 neu zu unterzeichnen, wenn die Rürup Sparer ihren Anspruch auf die staatliche Förderung nicht verlieren wollen. Dies gilt nicht nur für die Folgejahre sondern sogar rückwirkend.

Die Kunden sollten die neuen Verträge genau lesen, denn der Anbieter muss die Änderungen des Vertragstextes nicht explizit mitteilen sondern nur den Bedingungstitel, der auf die Änderungen hinweist. Welche Änderungen sind nun zwingend notwendig? Wichtigster Fall ist die Herausnahme von Einmalzahlungen bei Berufsunfähigkeit, wie sie in einer Reihe von Altverträgen zur Rürup Rente vereinbart waren. Solche Einmalzahlungen sind aber von der staatlichen Förderung explizit ausgeschlossen.

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