Öltankhaftpflichtversicherung: wichtiger Schutz für Eigenheimbesitzer
Erich Aiwanger
Wer eine Ölheizung selbst betreibt, sollte unbedingt eine Öltankhaftpflichtversicherung oder auch Gewässerschadenhaftpflichtversicherung genannt abschließen.
Diese Police kommt für Schäden durch einen leckenden Öltank oder sonstige Mängel an der Heizungsanlage auf, die eine Verseuchung des Grundwassers fast unweigerlich nach sich ziehen. Denn als solche muss man das Eindringen von Heizöl in den eigenen Grund und Boden bezeichnen. Zwar sind Unfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb der genannten Heizanlagen selten, doch wenn ein Schaden eintritt, werden meist enorme Summen für den Besitzer fällig.
So sollte unlängst ein Öltankbesitzer fast dreißigtausend Euro zahlen, weil bei der Betankung seines Behälters zunächst etwa einhundert Liter Öl in sein Grundstück und später in die Kanalisation abliefen. Der Schaden trat deshalb ein, weil ein kleiner Teil einer neuen Lieferung über eine Entlüftungsleitung auslief. Der verseuchte Boden musste komplett abgetragen und auf einer Giftmülldeponie entsorgt werden. Unerheblich ist dabei, wer den Boden verseucht. Grundsätzlich haftet immer derjenige dafür, der einen Öltank betreibt.
Als höheres Risiko gilt immer das Füllen von Erdtanks. Diese sollten besonders in Trinkwassereinzugsgebieten vermieden werden. Natürlich muss jeder Betreiber einer Ölheizung die geforderten Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Andernfalls riskiert es den Schutz durch eine Öltankhaftpflichtversicherung. So muss jede Tankanlage in regelmäßigen Intervallen geprüft und gewartet werden.
In von Hochwasser bedrohten Gebieten – ein gerade wieder ganz aktuelles Thema – müssen die Tankanlagen besonders hohen behördlichen Anforderungen genügen. Im Fall eines Schadens werden die Versicherer natürlich zunächst die Einhaltung der Auflagen überprüfen.
Nach Angaben der Versicherungsgesellschaften werden über die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung viele Schäden aufgenommen und reguliert. Durchschnittlich entstehen dabei 4500 Euro Schaden pro Fall. Die Versicherungsprämien schwanken bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung relativ stark. Für einen oberirdischen 5000-Liter-Öltank werden zwischen 25 und 150 Euro pro Jahr fällig, für einen Erdtank können es sogar bis zu 220 Euro pro Jahr sein.
Sollten Sie eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung haben, lohnt es sich diesen Vertrag genau zu prüfen. In manchen Verträgen ist der selbst genutze Öltank bis zu einem gewissen Volumen bereits kostenfrei eingeschlossen. Ist dies der Fall, können Sie auf eine zusätzliche Öltankhaftpflichtversicherung verzichten.