Orkantief Xynthia hinterlässt hohe Sturmschäden - Wohngebäudeversicherung gefragt
Erich Aiwanger
Schlagzeilen wie diese konnte man gestern Morgen wohl in jeder Zeitung
lesen. Am vergangenen Wochenende zog das Orkantief "Xynthia" über
Deutschland hinweg und richtete Verwüstungen an.
Besonders
Rheinland-Pfalz traf es hart, erst heute ließ sich das gesamte Ausmaß
der Zerstörung erkennen. Noch am Montag gab es an vielen Orten weiter
Behinderungen im Reiseverkehr, Bahn- und Fluggäste mussten sich auf
Verspätungen von bis zu mehreren Stunden einstellen. In Mainz riss der
Orkan mit etwa 100 Stundenkilometern mehrere Dächer von Wohnhäusern mit
sich, Verletzte gab es jedoch nicht.
Stellt sich nur die Frage, welche Police, also Versicherung, ist für derartige Schäden zuständig? Doch liegt überhaupt ein Sturmschaden vor? Als Sturm werden "Windböen" bereits ab Windstärke acht, also mit etwa 62 Stundenkilometern, bezeichnet, Xynthia erreichte eine Geschwindigkeit von rund 100 Stundenkilometern, damit kann Xynthia als Sturm bezeichnet werden. Damit kommt als eingreifende Versicherung sowohl die Haftpflicht-, die Unfall-, die Hausrat oder aber auch die Wohngebäudeversicherung in Betracht. Am Beispiel der Dächer lässt sich der Eingriffsbereich der Wohngebäudeversicherung gut aufzeigen, diese haftet für Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. Wird ein Dach abgedeckt, so zahlt die Wohngebäudeversicherung, im Übrigen greift diese auch bei Schäden durch umgestürzte Bäume, Masten oder auch Fensterschäden.
Für jeden Betroffenen gilt, dass Schäden, egal welcher Art, möglichst schnell der entsprechenden Versicherung gemeldet werden sollte.