Pauschalreise: Reise ohne Unannehmlichkeiten?
Erich Aiwanger
Wer eine Pauschalreise bucht, geht davon aus, dass sich der Veranstalter um den gesamten Ablauf kümmert und sich der Reisende ganz entspannt in die Ferien begeben kann. Einiges sollte aber auch der Pauschalurlauber bedenken.
Als erstes ist darauf zu achten, dass bei der Buchung der Reise ein Sicherungsschein des Veranstalters ausgestellt wird. Bei größeren Veranstaltern ist dies selbstverständlich. Diesen Sicherungsschein sollte der Reisende aber auch unbedingt in den Urlaub mitnehmen. Schließlich ist dies die Absicherung gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters. Der Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet, den gesamten Reisepreis – also eventuellen Flug oder andere Anreise und die Übernachtungs- sowie gegebenenfalls zusätzliche Leistungen - abzusichern. Dies wird besonders dann wichtig, wenn der Reisende im Ausland auf seinen Rückflug wartet und der Reiseveranstalter diesen Vertragsgegenstand nicht mehr aus eigenen finanziellen Möglichkeiten erfüllen kann. Die Sicherungspflicht gilt nicht nur für die klassische Pauschalreise, auch Kreuzfahrten oder der Aufenthalt im Ferienpark werden damit abgesichert. Ausgenommen von der Sicherungspflicht sind nur eintägige Kurzreisen unter 75 Euro und Reisen, die durch öffentliche, das heißt staatliche Organisationen ausgerichtet werden.
Neben dem Sicherungsschein sollte der Reisende aber auch noch abwägen, ob sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt. Dies ist sogar noch Last-Minute möglich. Spezielle Last-Minute Policen können noch 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Noch wichtiger als eine Reiserücktrittsversicherung ist der Krankenversicherungsschutz im Urlaub. Bleibt man in Deutschland, ist dies kein Problem. Bei Auslandsreisen empfiehlt sich aber generell der Abschluss einer speziellen Auslands-Krankenschutzversicherung. Diese ist pro Person schon unter 10,00 EUR jährlich zu haben. Bei einem Mehrpersonenhaushalt werden auch günstigere Familienpakete angeboten.