Pferdehaftpflichtversicherung: aktuelle Gerichtsurteile
Erich Aiwanger
Zwei aktuelle Gerichtsfälle sollen an dieser Stelle die Notwendigkeit zum Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung dokumentieren. Denn ohne eine solche Versicherung kann es für den Pferdehalter in ungünstigen Fällen zum finanziellen Ruin führen, wie bereits das erste Gerichtsurteil zeigt.
Ein Pony war aus der Koppel ausgebrochen, hatte die Wiese verlassen und auf der angrenzenden Straße einen schweren Autounfall verursacht.
Der Fahrer eines PKW wurde so stark verletzt, dass es querschnittsgelähmt blieb. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach dem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 330.000 Euro zu. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Zaun um die Pferdekoppel nicht hoch genug gewesen sei und das Pferd zu leicht das Hindernis überwunden hätte. Die Koppelhöhe von neunzig Zentimeter, wie sie im konkreten Fall vorlag, sei nicht genug, um einen Ausbruch zu verhindern. Ohne eine Pferdehaftpflichtversicherung müsste der Besitzer des Ponys selbst für den Schaden aufkommen.
Zu einem Streitfall, der schließlich erst vor Gericht (Oberlandesgericht Koblenz) beigelegt werden konnte, kam es beim Ausritt einer Gruppe von Pferdefreunden. Ein nachfolgender Reiter wurde durch das Auskeilen des vorher laufenden Tieres verletzt, nachdem er relativ dicht auf seinen Vordermann aufgeschlossen hatte. Die Pferdehaftpflichtversicherung wollte zunächst den entstandenen Schaden nur zu 15% übernehmen, da der Geschädigte ein Mitverschulden zu tragen hätte. Er wäre zu dicht auf das vor ihm gehende Pferd aufgeschlossen. Das Gericht sah dies jedoch anders. Zeugen sagten aus, dass es während es gesamten Ausrittes vorher keinerlei Anzeichen gegeben hätte, dass das führende Pferd zum Ausschlagen neigen würde. Der Unfall wäre also in keine Weise vorhersehbar gewesen.