Pferdehaftpflichtversicherung bei der Teilnahme an Umzügen wichtig
Erich Aiwanger
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung wichtigster Schutz bei Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an großen Festveranstaltungen.
Bei Karnevalsveranstaltungen, aber auch bei anderen Festumzügen, werden gern Pferde geritten oder als Zugtiere für Umzugswagen benutzt. Prinzipiell müssen die Veranstalter von großen Festumzügen eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Diese deckt aber in der Regel nur Schäden ab, wie sie zum Beispiel durch das Werfen von kleineren (genehmigten) Gegenständen, wie der sogenannten „Kamelle“ beim Karnevalsumzug, entstehen können. Was passiert aber, wenn während des Umzugs das Pferd scheut und einen Besucher oder Teilnehmer am Umzug verletzt wird? Im diesem Fall muss die Pferdehaftpflichtversicherung des Besitzers einspringen. Allerdings liegt es in der Verantwortung des Veranstalters, dass nur Pferde zum Einsatz kommen, die auch für Umzüge geeignet sind.
Der Versicherungsumfang einer Pferdehaftpflichtversicherung schließt neben Flurschäden infolge des Weidebetriebes auch das Turnier- oder Veranstaltungsrisiko und das Gastreiterrisiko mit ein. Schließlich wird nicht immer der Besitzer des Pferdes sein Tier beim Umzug selbst reiten. Zumindest dann nicht, wenn er mehrere Tiere besitzt und diese beim Fest einsetzt.
Bei Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung sollte der Halter unbedingt auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Manche Experten empfehlen sogar eine unbegrenzte Deckungssumme bei Personenschäden.
Bei einem Schaden, den der Zuschauer einer Veranstaltung bzw. eines Umzugs durch sein Auftreten verursacht, muss er seine eigene Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn er durch ein besonders auffälliges Verhalten ein Pferd zu einer Angstreaktion veranlasst.