Pferdehalterhaftpflichtversicherung: wichtiger Schutz für jeden Pferdebesitzer

Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn das Tier seinen eigenen Kopf durchsetzen will und dabei einen nicht vorhersehbaren Schaden anrichtet.

Besonders schnell vorüberfahrende Autos oder kleine Kinder, die plötzlich auf das Pferd zulaufen, können das Tier erschrecken und zu einer nicht geahnten Reaktion führen. Diese oder andere Schäden können einen Pferdehalter ganz schnell an den finanziellen Abgrund führen.

Besonders ein Personenschaden nimmt oft Ausmaße an, die den finanziellen Spielraum des Tierbesitzers übersteigen.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt sowohl für diese Personenschäden als auch für eventuell auftretende Sach- und Vermögensschäden auf. Allerdings gilt es zu beachten, dass die genannte Versicherung ihre Leistungen nur für die private Nutzung des Tieres anbietet. Für eine gewerbliche Haltung, wie etwa eine Pferdzucht oder den Einsatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb, besteht der Versicherungsschutz nicht. Werden die gezüchteten Pferde beispielsweise für Reitstunden angeboten, muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um die möglichen Personenschäden, die beim Reitunterricht entstehen können, abzudecken.

Wichtig ist beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung die Vereinbarung einer genügend hohen Deckungssumme. Vor allem bei Personenschäden kann es manchmal zu lebenslangen Zahlungen an den Geschädigten kommen. In diesem Fall können leicht Zahlungen von mehreren hunderttausend Euro fällig werden.

Die Prämie der Pferdehalterhaftpflicht richtet sich nach der Art sowie der Anzahl der zu versichernden Pferde. Ein besonderer Vorteil der Tierhalterhaftpflicht liegt darin, dass sich der Halter bei freilaufenden Pferden nicht ständig Sorgen machen muss, dass die Tiere aus der Koppel ausbrechen könnten und dann einen Schaden verursachen. Hier geht es nicht nur um eine eventuelle Beschädigung auf einem angrenzenden Nachbargrundstück, wie vielleicht das Niedertreten oder Abweiden des Rasens, sondern vor allem auch um die Gefahr, dass ein Tier in den Straßenverkehr gerät und es zu einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug kommt.

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