Photovoltaikanlage: Betreiberhaftpflichtversicherung für sonnige Aussichten
Erich Aiwanger
Nur mit dem Schutz durch eine spezielle Betreiberhaftpflichtversicherung bleibt die Freude an der Einspeisevergütung durch die eigene Stromerzeugung ungetrübt.
Photovoltaikanlagen liegen im Trend. Viele Eigenheimbesitzer und besonders die Planer eines Neubaus tragen sich mit dem Gedanken eine Anlage zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie anzuschaffen.
Auch wenn die Förderung der Solarenergie in jüngster Zeit wiederholt zur Disposition stand, möchten Eigenheimbesitzer immer noch zusätzlich zum Eigenverbrauch Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen.
Aber selbst wenn die Sonne scheint, ist für die Betreiber einer entsprechenden Anlage nicht immer alles eitel Sonnenschein. Auf Sonnenschein folgt oft Regen und manchmal auch ein schlimmer Sturm. Dieser wiederum sorgt vielleicht dafür, das die Solaranlage beschädigt wird, eine defekte Isolierung einen elektrischen Kurzschluss und im schlimmsten Fall einen Brand auslöst.
Wegen der Schäden, die durch einen der beschriebenen Defekt beim Nachbarn oder bei zufällig vorübergehenden Passanten ausgelöst werden können, sollte auf jeden Fall eine entsprechende Betreiberhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn Personen- oder Sachschäden der beschriebenen Art können schnell in fünf- oder sechsstellige Haftungsbeträge münden. Und wer kann solche Kosten schon aus eigener Tasche bezahlen?
Vor der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage lohnt sich der Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen. Manche Anbieter schließen dieses Risiko in die Privathaftpflichtversicherung entweder ohne, oder gegen einen geringen Beitragszuschlag mit ein. Bei anderen Versicherern besteht die Möglichkeit, die Haftung in die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu integrieren. In diesen beiden Fällen ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung überflüssig.
Sollte eine der beiden genannten Möglichkeiten allerdings nicht bestehen, bleibt nur die Wahl, den Versicherer zu wechseln oder eine zusätzliche Betreiberhaftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage abzuschließen.