Private Altersvorsorge: News und Tipps

Private Altersvorsorge Vergleich Die Angebote zur privaten Altersvorsorge sind vielfältig und teilweise recht unübersichtlich.

Die Stiftung Warentest gibt deshalb Tipps für Verbraucher und Interessenten, damit diese sich vor Fehlinvestitionen schützen können. So wird hierbei speziell vor „schwarzen Schafen“ der Finanzbranche gewarnt. Die Hinweise stehen auf der Website der Stiftung Warentest zur Verfügung. Der Download der Datei ist allerdings kostenpflichtig.

Nach Recherchen des Landesverbandes Bayern des Deutschen Gewerbeverbandes spricht sich die Mehrzahl der Selbständigen gegen eine staatlich verordnete private Altersvorsorge aus. Statt zwangsweisem Abschluss einer Rürup-Rente oder eines vergleichbaren Produktes sollten besser Anreize geschaffen werden, damit Freiberufler und Unternehmer freiwillig der staatlichen Rentenversicherung beitreten.

Wegen der schwierigen finanziellen Situation viele Lebensversicherungen wird die Altersgrenze zum Bezug der Versicherungsleistungen auf 62 Jahre angehoben. Neben der immer weiteren Absenkung der Garantiezinsen ist dies ein weiterer Schritt der Versicherungsgesellschaften, um auch künftig die Zahlungsfähigkeit gewährleisten zu können.

Noch vor einigen Jahren schlossen viele eine Lebensversicherung vor allem aus zwei Gründen ab: Die Auszahlung der Versicherungsleistung wurde nicht besteuert und die Prämie konnten bereits mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt der Vertrag wurde rechtzeitig abgeschlossen und erfüllte damit seine Mindestlaufzeit.

Mit den steuerlichen Vergünstigungen ist es schon seit einiger Zeit vorbei. Nun wird auch noch das Mindestalter für die Auszahlung heraufgesetzt. Da fragt sich mancher sofort: „Lohnt sich die Einzahlung in meinen bestehenden Vertrag eigentlich noch oder sollte ich ihn lieber gleich kündigen?“

Zunächst sollte vor einer Kündigung bedacht werden, dass die zuvor gemachten Aussagen nur für Neuverträge gelten. Langjährig bestehende Lebensversicherungen werden immer noch steuerfrei ausgezahlt und für diese Verträge gilt auch immer noch die Möglichkeit der Auszahlung der Prämie mit Vollendung des 60. Lebensjahres (immer unter der Bedingung der ausreichend langen Laufzeit des Vertrages).

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