Private Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig für viele Freiberufler

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten wurden de facto im Jahr 2001 abgeschafft. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für fast alle Erwerbstätige dringend geboten.

Freie Berufe, wie beispielsweise Freelancer oder freien Journalisten, sollten auf diese Versicherung keinesfalls verzichten. Dabei ist es auch für Selbständige nicht sehr schwierig, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen.

So gibt es diverse Vergleichsrechner, die Beiträge und zu erwartende Leistungen miteinander vergleichen und so eine Bewertung vereinfachen. Allerdings gilt es beim Vertragsabschluss zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einiges zu beachten.

Die Versicherer prüfen zunächst den Gesundheitszustand. Dabei werden praktisch alle Vorerkrankungen genau erfasst bzw. sind diese anzeigepflichtig. Die Angaben werden dann in einer zentralen Datenbank gespeichert. Es handelt sich hierbei um die sogenannte zentrale Wagnisdatei der Lebensversicherer (HIS).

Für den Kunden ein besonderes Ärgernis ist die Tatsache, dass alle anderen Versicherungsgesellschaften davon erfahren, wenn ein Versicherer einen Vertrag abgelehnt hat. Damit erhöht sich natürlich die Gefahr, dass der einmal Abgelehnte auch von anderen Gesellschaften keinen Vertrag zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält und letztlich völlig leer ausgeht. Es bringt allerdings auch nicht, wenn man eine Vorerkrankung verschweigt. Beim Eintritt des Versicherungsfalles werden die Gesellschaften immer versuchen, die Ursachen genau zu erforschen und bei Verletzung der vorvertraglichen Pflicht zur Anzeige einer Erkrankung die Zahlung verweigern.

Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma? Ja, den gibt es. Vor dem Zusenden der konkreten Unterlagen für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann jeder eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Danach sollte man sich von verschiedenen Versicherern ein verbindliches Angebot abfordern ohne seine Personendaten vollständig anzugeben. Damit vermeidet man die Speicherung in der zuvor erwähnten Datenbank.

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