Private Rentenversicherung nicht nur für Unternehmer
Erich Aiwanger
Eine private Rentenversicherung kann auch für Angehörige von Unternehmern und Selbstständigen sinnvoll und notwendig sein.
Viele Selbstständige in kleinen Unternehmen beschäftigen enge Angehörige, wie zum Beispiel die Ehegatten und Kinder im eigenen Betrieb. Sie werden meist mit einem Arbeitsvertrag angestellt und der Unternehmer führt die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge ab.
Was viele Unternehmer und deren Familienangehörige jedoch nicht wissen, ist die Tatsache, dass diese Arbeitnehmer nicht in den Genuss der Sozialleistungen kommen, wenn ein entsprechender Grund vorliegt. So besitzen beispielsweise Familienangehörige nicht automatisch ein Anrecht auf Arbeitslosengeld und leider auch keinen automatischen Anspruch auf eine Altersrente – trotz gezahlter Beiträge des Unternehmers!
Ein typischer Fall ist das Anstellungsverhältnis eines Familienmitglieds, welches gleichzeitig als Gesellschafter des Unternehmens agiert oder als einer der Geschäftsführer eingesetzt ist. Gleiches gilt, wenn der oder die Beschäftigte mit einem Kredit am Unternehmen beteiligt ist oder Sicherheiten hinterlegt hat. Immer dann, wenn ein Angehöriger zwar per Arbeitsvertrag in der Firma beschäftigt ist aber gleichzeitig unternehmerisch tätig wird, werden ihm die Sozialleistungen aberkannt.
Vor Gericht verhandelt wurde der Fall der Ehefrau eines Autohausbesitzers, die mehrere Jahre bei ihrem Mann als Sekretärin gearbeitet hatte. Im Zuge der Finanzkrise und des eingebrochenen Umsatzes musste der Unternehmer seine Ehefrau entlassen, da er ihr Gehalt nicht mehr zahlen konnte. Die Arbeitsagentur verweigerte aber die Zahlung eines Arbeitslosengeldes, da es die Frau als unternehmerisch tätig einstufte und ihre Rolle als klassische Arbeitnehmerin nicht anerkannte. Obwohl der Mann für seine Frau jahrelang Sozialbeiträge bezahlt hatte, erhielt die Frau kein Arbeitslosengeld. Gleiches kann im Fall der Altersrente geschehen. Deshalb sollten Familienangehörige eines Unternehmers besser über eine private Rentenversicherung für das Alter vorsorgen.
Solange der Gesetzgeber hier keine eindeutigen Regelungen schafft, wird vorgenannten Arbeitnehmern vorgeschlagen, sich durch eine Kapitallebensversicherung, eine Rürup Rente oder eine andere private Rentenversicherung gegen die Altersarmut abzusichern.