Private Unfallversicherung: Bin ich beim Pokémon Go spielen versichert?

Private Unfallversicherung: Bin ich beim Pokémon Go spielen versichert?

Das Pokémon Go Fieber greift weiter um sich. Daher sollte man näher auf die private Unfallversicherung und andere Versicherungen bei intensiver Smartphonenutzung eingehen. Wann leisten diese und wann nicht? Der folgende Artikel gibt die Antwort.

Die Auferstehung der Pokémons sorgt für einen wahren Hype. Allerorts laufen Menschen jeglicher Altersklassen umher, die ununterbrochen auf ihre Smartphones starren. Sie sind auf der Jagd und kaum noch für die Geschehnisse in ihrer Umgebung empfänglich.

In den USA gab es bereits einige schwere Unfälle, deren Ursache im „Pokémon Go“-Spiel zu finden war, in Deutschland ist bislang noch nichts Gravierendes passiert. Dennoch stellt sich die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn beim Spielen etwas geschieht.

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Private Unfallversicherung leistet auch bei Unachtsamkeit wie z. B. Pokémon Go spielen

Ein Start-Up-Unternehmen aus Berlin hat sich den derzeitigen Trend zunutze gemacht und eine spezielle „Pokémon-Versicherung” für passionierte Spieler auf den Markt gebracht. Es handelt sich dabei um eine Unfallversicherung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und andere Fachleute wissen aber, dass die private Unfallversicherung eine ausreichende und umfassende Absicherung bietet. Sie leistet in der Regel bei jeder Art von Unfällen und ist somit umfangreicher. Dabei ist es ebenfalls unerheblich, ob sich der Verunfallte leichtsinnig oder fahrlässig verhalten hat.

Privathaftpflichtversicherung leistet eingeschränkt

Ein wenig anders sieht es bei Schäden gegenüber Dritten aus. Wird durch Geistesabwesenheit beim Spielen beispielsweise ein Blumenbeet zertrampelt oder man bleibt versehentlich an der Jacke eines Passanten hängen, dann gibt es normalerweise keine Probleme bei der Regulierung über die eigene Privathaftpflichtversicherung.

Schaut man jedoch auf, weil man zum Beispiel durch das Hupen eines Autos aufgeschreckt wurde und beschädigt daraufhin wutentbrannt den Spiegel desselben, kann von Vorsätzlichkeit ausgegangen werden. In dem Falle ist der Schaden vom Versicherten selbst zu tragen.

Apropos Autospiegel: Wird ein Spieler von einem Auto erfasst, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers ein. Jedoch kann es sein, dass dem Fußgänger eine gewisse Mitschuld angelastet wird, weil er dem Straßenverkehr bedingt durch das Schauen auf sein Smartphone nicht die erforderliche Aufmerksamkeit schenkte. Dies geht mit einer gekürzten Versicherungsleistung einher.

Sicherlich wird dieser Hype um Pokémon Go nicht ewig anhalten. Jedoch werden Handynutzer sicherlich auch zukünftig von Ihren Geräten so stark abgelenkt, dass schnell etwas passieren kann. Gut, wenn man sich um den passenden Versicherungsschutz schon vorher Gedanken macht, so dass man für alle Fälle optimal gerüstet ist.

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