Private Unfallversicherung: Keine Zahlung bei eigenem Verschulden?
Erich Aiwanger
Die private Unfallversicherung lehnte die Zahlung ab, da sich die versicherte Person bei einem eigenen Ausweichmanöver während einer Skiabfahrt verletzt hatte. Aber war dies rechtens?
Bei vielen privaten Unfallversicherungen sind entsprechend beigefügter Klauseln nur Unfälle versichert, wenn durch ein plötzlich eintretendes Ereignis von außen der Versicherte einen Körperschaden erleidet. Die Versicherer verweigern meist die Zahlung, wenn ein Sturz aus eigenem Versehen passiert.
So entschied sich eine Versicherungsgesellschaft aus eben diesem Grund gegen den Schadensausgleich bei dem genannten Skiunfall. Was war geschehen?
Auf der Skipiste war der Versicherte auf Kollisionskurs mit einem anderen Abfahrer. Nur durch ein eigenes Ausweichmanöver konnte er einen Zusammenstoß mit dem andern Skiläufer verhindern. Bei dem Ausweichmanöver stürzte der Mann aber so schwer, dass er sich eine Schulterverletzung zuzog, aus der eine spätere teilweise Invalidität resultierte. Wegen der fehlenden Außenwirkung verweigerte die private Unfallversicherung jeglichen Schadensersatz.
Der Verletzte zog vor Gericht und verlor den Prozess in erster Instanz. Der Geschädigte durchlief nun alle Instanzen bis der Fall schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete. Und hier bewerteten die Richter die Situation anders. Sie fällten ein sehr verbraucherfreundliches Urteil, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins veröffentlichte.
Wichtig waren für die Urteilsfindung vor allem zwei Faktoren. Erstens musste der Mann mit einem gewagten Manöver ausweichen, um einen schlimmeren Unfall zu verhindern, bei dem womöglich zwei Menschen verletzt worden wären. Zweitens sei die Schulterverletzung erst durch den Aufprall auf den Boden entstanden. Der harte Untergrund sei deshalb als Ursache für die Verletzung zu werten. Die Versicherungsgesellschaft wurde zum Schadensausgleich verurteilt.