Private Unfallversicherung: manche Policen bieten nur unzureichenden Schutz

Unfallversicherung Vergleich Eine private Unfallversicherung zu haben ist kein „herausgeworfenes“ Geld, denn schließlich passieren in Deutschland jährlich etwa 9 Millionen Unfälle.

Auch wenn keine Versicherung dieser Welt den entstandenen körperlichen Schaden beseitigen kann, hilft die private Unfallversicherung wenigstens, die oft vorhandenen finanziellen Folgen zu mildern.

Eine private Unfallversicherung sollte immer dann finanziell einspringen, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf ihn einwirkendes Ereignis einen körperlichen Schaden mit einer dauerhaften Beeinträchtigung seiner Gesundheit erleidet. Dauerhaft heißt dabei, dass die körperliche Beeinträchtigung mindestens für drei Jahre gegeben ist.

Leider haben nicht alle Besitzer einer Unfallversicherung einen guten Tarif und leistungsstarken gewählt. Maßstab in den Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherung sollte die sogenannte Gliedertaxe sein. Die „Gliedertaxe“ ist eine Liste des Invaliditätsgrades, der von den Versicherern festgelegt wird. Genau diese Listen unterscheiden sich aber erheblich, nicht nur zwischen den einzelnen Gesellschaften sondern auch innerhalb eines Versicherers bei unterschiedlichen Tarifen. Bei gleicher körperlicher Beeinträchtigung erhält damit der Versicherte einen ganz unterschiedlichen Betrag ausgezahlt.

Auf jeden Fall sollte man einen Tarif mit einer Progression wählen, bei dem die gezahlte Leistung bei Vollinvalidität um ein mehrfaches höher ist als bei Teilinvalidität.

Ein gravierender Nachteil bei vielen Versicherungen ist die Tatsache, dass ein bereits Vorgeschädigter keine Unfallversicherung abschließen kann oder nur verminderte Leistungen erhält. Ist jemand bereits schwerbehindert, kann er oft überhaupt keine private Unfallversicherung mehr abschließen.

Ausgeschlossen in den Vertragsbedingungen werden beispielsweise Unfälle bei Autorennen, Folgen von Kriegsereignissen oder der Einfluss radioaktiver Strahlungen. Auch bei Unfällen nach Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch greift eine private Unfallversicherung in der Regel nicht. Deshalb gilt vor dem Abschluss der Versicherung immer: Genau das Kleingedruckte lesen und mehrere Angebote detailliert vergleichen!

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